Rente
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Rente
Wer alt ist, braucht nicht mehr arbeiten gehen.
Dann bekommt man Geld vom Staat.
Dieses Geld heißt: Rente.
Sie müssen Beiträge für die Rente bezahlt haben.
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Zum Beispiel:
- Sie müssen genug Geld in der Renten-Versicherung eingezahlt haben.
- Sie müssen genug gearbeitet haben.
- Sie sind zu krank zum arbeiten.
- Ihr Partner ist gestorben.
Dann bekommen Sie eine Rente.
Rentenanspruch
Ansprüche auf eine Rente sind davon abhängig, dass zuvor Beiträge gezahlt wurden und bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden folgende Renten gezahlt:
- Rente wegen Alters (Altersrente)
- Renten wegen (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung,
- Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes).
Anspruchsvoraussetzungen
Renten, das heißt Leistungen aus der Rentenversicherung, können nur beansprucht werden, wenn die Versicherten mindestens eine Zeit lang der Rentenversicherung angehört haben. Diese Mindestversicherungszeit wird auch "Wartezeit" genannt. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten und Ersatzzeiten ist Voraussetzung für den Anspruch auf jedwede Art der Rente.
Auf die Wartezeit von 15 Jahren für den Bezug von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und von Altersrente für Frauen ab 60 Jahren werden ebenfalls Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet. Auf die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden auch beitragsfreie Zeiten sowie Berücksichtigungszeiten angerechnet. Zu den beitragsfreien Zeiten gehören beispielsweise bestimmte Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit.
Vorzeitige Erfüllung der Wartezeit
Für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes muss grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Die allgemeine Wartezeit kann aber auch vorzeitig erfüllt sein, vor allem dann, wenn der Versicherte wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung vermindert erwerbsfähig geworden oder gestorben ist.
Außerdem gilt: Wenn der Versicherte innerhalb von sechs Jahren nach der Ausbildung voll erwerbsgemindert wird oder stirbt, haben er oder seine Hinterbliebenen bereits dann einen Rentenanspruch, wenn der Versicherte in den letzten beiden Jahren vorher mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge gezahlt hat. Der Zeitraum von zwei Jahren verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres um bis zu sieben Jahre.
Rentenformel
Bei der lohn- und beitragsbezogenen Rente gilt ein Grundsatz: Wie hoch die Rente ist, richtet sich vor allem nach der Höhe der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen, die während des Versicherungslebens durch Beiträge erzielt wurden. Das Arbeitsentgelt und -einkommen, das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versichert wird, wird in Entgeltpunkte umgerechnet. Auch für beitragsfreie Zeiten werden Entgeltpunkte angerechnet, deren Höhe hängt davon ab, wie hoch die Arbeitsentgelte und -einkommen sind, die in der übrigen Zeit versichert wurden.
Der Rentenartfaktor bestimmt, welches Ziel die jeweilige Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente sichern soll. Wenn eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird oder nach dem 65. Lebensjahr darauf verzichtet wird, werden Vor- und Nachteile einer unterschiedlichen Dauer des Rentenbezugs durch einen Zugangsfaktor vermieden. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er ist Teil der Rentenformel.
Rentenanpassung
Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Für die Anpassung der Renten ist auch die Entwicklung des Einkommens der aktiven Rentenversicherten unter Einbeziehung ihrer Aufwendungen für die gesetzliche und private Altersvorsorge maßgebend. Künftig wird durch einen Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern und Beitragszahlern bei der Rentenanpassung berücksichtigt.
Sinkt die Anzahl an Beitragszahlern, fallen die Rentenerhöhungen tendenziell niedriger aus. Steigt hingegen die Zahl der Beitragszahler, fällt auch die Rentenerhöhung im Regelfall stärker aus. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden sowohl die Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einem Teil auf die Rentner übertragen.
Renteninformation
Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine Renteninformation. Mit der Renteninformation schaffen die Rentenversicherungsträger mehr Transparenz bei der persönlichen Altersrente.
Die Renteninformation wird auf der Basis der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt und enthält unter anderem Hochrechnungen der zu erwartenden Rente bei Erreichen des 65. Lebensjahres ohne und mit Berücksichtigung einer Rentenanpassung. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten Versicherte anstelle der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die noch detailliertere Informationen über die bisherige Versicherungsbiografie enthält.