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Ruhepause
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Ruhe-Pause

Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.

Jugendliche dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Jugendliche dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche arbeiten.

Jugendliche müssen Pausen machen.

Die Pausen müssen länger sein als 30 Minuten.

Jugendliche über 18 Jahre müssen eine Pause von mindestens 30 Minuten machen.

Die Pause kann aufgeteilt werden.

Aber eine Pause muss mindestens 15 Minuten sein.

Für junge Menschen gelten in Ausbildung- und Arbeitsverhältnissen besondere Regelungen für die Einhaltung von Ruhepausen. In der Regel dürfen Jugendliche täglich nicht mehr als acht Stunden, wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden und nicht öfter als fünf Tage hintereinander beschäftigt werden. Dabei haben sie ein gesetzliches Recht auf Pausen während der Arbeitszeit.

Auszubildende über 18, die sechs bis neun Stunden arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Diese Pause kann aufgeteilt werden, wobei eine der Pausen aber mindestens 15 Minuten betragen und spätestens nach 6 Stunden eingelegt werden muss. Auszubildende unter 18 haben Anspruch auf mindestens eine Stunde Pause pro Ausbildungstag.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit haben Jugendliche Anspruch auf eine ununterbrochene Freizeit von mindestens zwölf Stunden. Ausnahmen zu diesen Grundsätzen und zur Regelung bei Schichtarbeit sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.

(ml) 2018