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Sachleistung
Zusammenfassung

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Sach-Leistung

Menschen mit Behinderungen brauchen dabei oft Unterstützung:

Zum Beispiel:

  • bei der Arbeit
  • bei der Ausbildung
  • Oder beim Wohnen

Das heißt:

Sie brauchen Leistungen für Reha und zur Teilhabe.

Sie stellen dazu einen Antrag auf diese Leistungen.

Die Leistungen für die Reha und zur Teilhabe bezahlen verschiedene Ämter.

Diese Ämter nennt man Reha-Träger.

Zum Beispiel:

  • die Bundes-Agentur für Arbeit
  • die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • die gesetzliche Unfall-Versicherung
  • Oder die deutsche Renten-Versicherung

Die Reha-Träger geben Leistungen.

Man unterscheidet zwischen:

  • Sach-Leistungen
  • Und Geld-Leistungen

Manche Sach-Leistungen kosten Geld.

Die Reha-Träger bezahlen das Geld.

Dann müssen die Menschen nicht selbst Geld bezahlen.

Sach-Leistungen sind zum Beispiel:

  • ärztliche Behandlungen
  • Medikamente
  • Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz
  • Weiterbildungen
  • Oder Umschulungen

Bei den Leistungen der Rehabilitationsträger (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Krankenkasse, Sozialleistungsträger/Eingliederungshilfeträger, Integrationsämter, Jugendhilfe, Unfallversicherung etc.) unterscheidet man Sachleistungen von Geldleistungen

Erbingen Leistungsträger eine Sachleistung, so stellen sie den Leistungsberechtigten (im Unterschied zur Geldleistung) Einrichtungen, Sachen oder entgeltliche Dienstleistungen zur Verfügung, indem sie die Kosten unmittelbar übernehmen und so die Leistungsberechtigten von der Zahlungsverpflichtung freistellen.

Beispiele für Sachleistungen sind die ärztliche Heilbehandlung, die Bereitstellung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder Umschulungen, WeiterbildungenUnterstützte Beschäftigung etc.

(ml) 2017