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Schriftdolmetschen
Zusammenfassung

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Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Schriftdolmetschen ist eine Methode.
Die Methode ist für Menschen mit Hör-Behinderungen.
Die Menschen können dann besser mit anderen reden.

Die Schrift-Dolmetscher schreiben die gesprochenen Worte auf einem Laptop mit.
So können die betroffenen Menschen die Worte sofort lesen.

Bei großen Veranstaltungen kann man den Text auf eine Lein-Wand zeigen.

Manche Menschen können nicht gut hören.
Diese Menschen haben ein Recht auf Schrift-Dolmetscher.
Das heißt:
Der Schrift-Dolmetscher schreibt alles auf.
Dann können die Menschen es lesen.
Die Schrift-Dolmetscher sind in bestimmten Situationen kostenlos.
Zum Beispiel:

  • bei der Ausbildung
  • bei Arbeits-Treffen
  • bei Arzt-Besuchen
  • bei Gerichts-Verhandlungen.

Sie wollen einen Antrag auf Kosten-Übernahme machen?
Das heißt:
Sie wollen Geld für etwas bekommen.
Dann müssen Sie den Antrag vor dem Einsatz machen.
Und Sie müssen den Antrag bei der richtigen Stelle machen.

Das Schriftdolmetschen ist eine Form der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen. Es gilt als Kommunikationshilfe gemäß SGB IX sowie dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz bzw. der Landesgleichstellungsgesetze der Länder.

Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort (Lautsprache) mit einem Laptop (mit besonders geräuscharmer Tastatur) von einer Schriftdolmetscherin oder einem Schriftdolmetscher mitgeschrieben, so dass Menschen mit Hörbehinderung zeitgleich mitlesen können. Bei größeren Veranstaltungen kann der Text durch einen Beamer auf eine Leinwand übetragen und somit für mehrere Personen gleichzeitig zugänglich gemacht werden.

Anspruch auf Schriftdolmetschen

Je nach Grad der Hörschädigung haben schwerhörige Menschen in bestimmten Situationen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für die Begleitung einer Schriftdolmetscherin oder eines Schriftdolmetschers, wie beispielsweise bei

  • Aus- und Weiterbildung,
  • Vorstellungsgesprächen,
  • Arbeitsassistenz,
  • Betriebsversammlungen, Mitarbeiterbesprechungen, beruflichen Besprechungen,
  • Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Konferenzen),
  • Arztbesuchen,
  • Krankenhaus, Therapie,
  • Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Gericht,
  • Polizei.

Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn des Schriftdolmetschereinsatzes beim zuständigen Kostenträger gestellt werden (beispielsweise bei Arztgesprächen oder im Krankenhaus bei der jeweiligen Krankenkasse).

(ml) 2019