Schriftdolmetschen
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Schrift-Dolmetschen
Schrift-Dolmetschen ist eine Hilfe für Menschen mit Hör-Behinderung.
Beim Schrift-Dolmetschen schreibt ein Dolmetscher den Text vom Laptop.
Der Laptop hat eine besondere Tastatur.
Die Tasten machen wenig Geräusche.
So können Menschen mit Hör-Behinderung den Text lesen.
Manchmal wird der Text auf eine große Leinwand geschrieben.
Dann können mehrere Menschen den Text lesen.
Das Schriftdolmetschen ist eine Form der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderungen. Es gilt als Kommunikationshilfe gemäß SGB IX sowie dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz bzw. der Landesgleichstellungsgesetze der Länder.
Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort (Lautsprache) mit einem Laptop (mit besonders geräuscharmer Tastatur) von einer Schriftdolmetscherin oder einem Schriftdolmetscher mitgeschrieben, so dass Menschen mit Hörbehinderung zeitgleich mitlesen können. Bei größeren Veranstaltungen kann der Text durch einen Beamer auf eine Leinwand übetragen und somit für mehrere Personen gleichzeitig zugänglich gemacht werden.
Anspruch auf Schriftdolmetschen
Je nach Grad der Hörschädigung haben schwerhörige Menschen in bestimmten Situationen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für die Begleitung einer Schriftdolmetscherin oder eines Schriftdolmetschers, wie beispielsweise bei
- Aus- und Weiterbildung,
- Vorstellungsgesprächen,
- Arbeitsassistenz,
- Betriebsversammlungen, Mitarbeiterbesprechungen, beruflichen Besprechungen,
- Veranstaltungen (Sitzungen, Tagungen, Konferenzen),
- Arztbesuchen,
- Krankenhaus, Therapie,
- Rehabilitationsmaßnahmen,
- Gericht,
- Polizei.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn des Schriftdolmetschereinsatzes beim zuständigen Kostenträger gestellt werden (beispielsweise bei Arztgesprächen oder im Krankenhaus bei der jeweiligen Krankenkasse).