Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis wird von der Versorgungsverwaltung ausgestellt, wenn diese im Feststellungsverfahren einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgesetzt hat. Der Ausweis dient zum einen dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nachzuweisen, und ermöglicht es schwerbehinderten Menschen zum anderen, Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben(kombinationen), die ggf. in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie geben Auskunft über die Art der Behinderung und ermöglichen die Inanspruchnahme von besonderen Nachteilsausgleichen.
Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man je nach Bundesland direkt bei den Versorgungsverwaltungen, den Bezirksämtern, Städten und Gemeinden bzw. Landratsämtern (teilweise stehen sie auch zum Download im Internet). Ein Antrag muss ausgefüllt und, wenn möglich, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollten alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich darlegt werden.
Rechtsgrundlagen
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Der Grad der Behinderung (GdB)
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