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Schwerbehindertenausweis
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Schwerbehinderten-Ausweis

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist ein Ausweis.

Er ist ein Nachweis für Menschen mit Behinderungen.

Der Nachweis zeigt:

Diese Person hat eine Behinderung.

Die Versorgungs-Verwaltung macht den Ausweis.

Die Versorgungs-Verwaltung sagt:

Diese Person hat einen GdB von mindestens 50.

Der GdB ist eine Zahl.

Die Zahl zeigt:

Wie schwer die Behinderung ist.

Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis können Menschen mit Behinderungen

Sachen bekommen.

Zum Beispiel:

  • Hilfe von der Sozial-Behörde.
  • Geld von der Kranken-Kasse.

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument, das in Deutschland an Menschen mit Behinderungen ausgegeben wird, die in ihrem alltäglichen Leben behinderungsbedingt vor besonderen Herausforderungen stehen.

Der Ausweis wird von der Versorgungsverwaltung ausgestellt, wenn diese im Feststellungsverfahren einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ermittelt hat.

Der Ausweis dient dazu, die Schwerbehinderteneigenschaft gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern sowie ggf. Arbeitgebenden nachzuweisen und dazu, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und die finanzielle Belastung zu verringern.

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben(kombinationen), die ggf. in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie geben Auskunft über die Art der Behinderung und ermöglichen die Inanspruchnahme von besonderen Nachteilsausgleichen.

Beantragung des Schwerbehindertenausweises

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss schriftlich ein „Antrag auf Feststellung einer Behinderung“ beim Versorgungsverwaltung der jeweils zuständigen Kommune gestellt werden. Das Antragsformular wird in Stadt- und Kreisverwaltungen, Sozialverbänden und den Vertretungen für Menschen mit (Schwer)behinderungen in Betrieben ausgehändigt oder kann alternativ auch online gestellt werden (zu den Antragsformularen, siehe unten).

Der Antrag setzt sich aus dem Formular und aus relevanten medizinischen Unterlagen bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Beeinträchtigungen zusammen. Benötigt wird außerdem ein aktuelles Lichtbild für den fertigen Schwerbehindertenausweis.

(ml) 2024