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Sonderförderprogramme
Zusammenfassung

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Es gibt auch besondere Hilfen.
Die besonderen Hilfen sind für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen sollen besser arbeiten können.
Die besonderen Hilfen gibt es nur für eine bestimmte Zeit.

Die Schwer-Punkte können verschieden sein.
Zum Beispiel:

  • Weniger Arbeits-Losigkeit
  • Die Menschen sollen ihre Arbeit behalten können.

Von 2011 bis 2018 gab es die Initiative Inklusion.
Die Initiative Inklusion ist ein Projekt.
Das Projekt ist vom Bund.
Der Bund hat für das Projekt 140 Millionen Euro gegeben.
Das Ziel von dem Projekt war:
Mehr Menschen mit Behinderung sollen einen Job finden.

Für die Jahre 2016 bis 2019 gab es noch mehr Geld.
Es gab 150 Millionen Euro.
Das Geld kam von einem Programm.
Das Programm heißt: Inklusions-Initiative II.

Neben der sogenannten Regelförderung, die unter anderem in den Sozialgesetzbüchern (SGB) oder der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) beschrieben wird, legen der Bund und die Länder regelmäßig zeitlich befristete Sonderförderprogramme auf.

Schwerpunkte der Sonderförderprogramme

Sonderförderprogramme zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen können unterschiedliche Schwerpunkte haben (zum Beispiel Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, Stabilisierung und Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse). Sie werden als ergänzendes Instrumentarium zur Förderung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen eingesetzt.

Aktuelle Sonderförderprogramme des Bundes

In den Jahren 2011 bis 2018 stellt der Bund mit der „Initiative Inklusion“ insgesamt zusätzlich 140 Millionen Euro zur Verfügung mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Das Programm der Inklusionsinitiative II „AlleImBetrieb“ stellt für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds bereit.

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(ml) 2017