Sonderförderprogramme
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Sonder-Förder-Programme
Es gibt auch Sonder-Förderungen.
Sonder-Förderungen sind zeitlich begrenzt.
Die Regierungen von Bund und Ländern geben diese Förderungen für besondere Zwecke aus.
Die Menschen mit Behinderungen sollen besonders gefördert werden.
Deshalb gibt es die Sonder-Förderungen.
Die Regierung gibt 140 Millionen Euro für die Initiative Inklusion aus.
Mit der Initiative Inklusion sollen mehr Menschen mit Behinderungen einen Arbeits-Platz bekommen.
Neben der sogenannten Regelförderung, die unter anderem in den Sozialgesetzbüchern (SGB) oder der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) beschrieben wird, legen der Bund und die Länder regelmäßig zeitlich befristete Sonderförderprogramme auf.
Schwerpunkte der Sonderförderprogramme
Sonderförderprogramme zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen können unterschiedliche Schwerpunkte haben (zum Beispiel Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, Stabilisierung und Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse). Sie werden als ergänzendes Instrumentarium zur Förderung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen eingesetzt.
Aktuelle Sonderförderprogramme des Bundes
In den Jahren 2011 bis 2018 stellt der Bund mit der „Initiative Inklusion“ insgesamt zusätzlich 140 Millionen Euro zur Verfügung mit dem Ziel, mehr schwerbehinderte Menschen in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Das Programm der Inklusionsinitiative II „AlleImBetrieb“ stellt für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds bereit.