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Sonderpädagogischer Förderbedarf
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Sonder-pädagogischer Förder-Bedarf

Manche Kinder brauchen Förderung.

Zum Beispiel:

  • Kinder mit Behinderungen
  • Kinder mit Lern-Schwierigkeiten
  • Kinder mit Hörproblemen

Viele dieser Kinder gehen in die Regel-Schule.

Viele dieser Kinder brauchen keine besondere Förderung.

Manche dieser Kinder brauchen eine besondere Förderung.

Das Schul-Amt sagt dann:

Diese Kinder brauchen eine besondere Förderung.

Die Lehrer und Ärzte schreiben einen Bericht.

Aus dem Bericht kann man sehen:

Diese Kinder brauchen eine besondere Förderung.

Nicht jede Behinderung zieht einen sonderpädagogischen Förderbedarf nach sich – viele körperbehindertesehbehinderte und hörbehinderte Kinder besuchen allgemeine Schulen, ohne besondere Fördermaßnahmen zu benötigen. Kinder aber, die aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen dem Unterricht in der Schule nicht ohne Weiteres folgen können, haben nach den Schulpflichtgesetzen der Länder einen sonderpädagogischen Förderbedarf und somit Anspruch auf eine gezielte sonderpädagogische Förderung.

Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung

Eltern können einen Antrag an das Schulamt stellen, um prüfen zu lassen, ob ihr Kind eine sonderpädagogische Förderung bekommt. Das Schulamt stellt den Förderbedarf anhand von Gutachten der Lehrerinnen und Lehrer sowie anhand von ärztlichen Untersuchungen fest und entscheidet auch, wo die Förderung stattfinden soll – in der Förderschule oder beim gemeinsamen Unterricht an der allgemeinen Schule. Die Notwendigkeit des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in Abständen immer wieder überprüft.

(ml) 2018