Sonderpädagogischer Förderbedarf
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Sonder-pädagogischer Förder-Bedarf
Manche Kinder brauchen Förderung.
Zum Beispiel:
- Kinder mit Behinderungen
- Kinder mit Lern-Schwierigkeiten
- Kinder mit Hörproblemen
Viele dieser Kinder gehen in die Regel-Schule.
Viele dieser Kinder brauchen keine besondere Förderung.
Manche dieser Kinder brauchen eine besondere Förderung.
Das Schul-Amt sagt dann:
Diese Kinder brauchen eine besondere Förderung.
Die Lehrer und Ärzte schreiben einen Bericht.
Aus dem Bericht kann man sehen:
Diese Kinder brauchen eine besondere Förderung.
Nicht jede Behinderung zieht einen sonderpädagogischen Förderbedarf nach sich – viele körperbehinderte, sehbehinderte und hörbehinderte Kinder besuchen allgemeine Schulen, ohne besondere Fördermaßnahmen zu benötigen. Kinder aber, die aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen dem Unterricht in der Schule nicht ohne Weiteres folgen können, haben nach den Schulpflichtgesetzen der Länder einen sonderpädagogischen Förderbedarf und somit Anspruch auf eine gezielte sonderpädagogische Förderung.
Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule statt (Orte der sonderpädagogischen Förderung sind: die allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen, die Förderschulen und die Schulen für Kranke). Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.
In der Regel stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Das Schulamt entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch eine allgemeine Schule den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.
Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt das Schulamt den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.