Sonderpädagogischer Förderbedarf
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Nicht alle Kinder mit Behinderungen brauchen eine besondere Förderung.
Viele Menschen gehen auf normale Schulen.
Sie bekommen keine Hilfe.
Manche Kinder haben Probleme im Unterricht.
Zum Beispiel:
- wegen einer Behinderung
- wegen einer psychischen Krankheit.
Diese Kinder brauchen besondere Hilfe.
Das Fach-Wort ist:
Sonderpädagogischer Förder-Bedarf.
Die Eltern können einen Antrag beim Schul-Amt machen.
Das Schul-Amt prüft dann:
Braucht das Kind eine Förderung?
Das Schul-Amt entscheidet:
- Wie viel Hilfe braucht ein Schüler oder eine Schülerin?
- Wo bekommt der Schüler oder die Schülerin die Hilfe?
Dafür braucht das Schul-Amt:
- ein Gutachten von einem Lehrer oder einer Lehrerin
- ein Gutachten von einem Arzt oder einer Ärztin.
Brauchen Sie die Förderung?
Das wird immer wieder geprüft.
Nicht jede Behinderung zieht einen sonderpädagogischen Förderbedarf nach sich – viele körperbehinderte, sehbehinderte und hörbehinderte Kinder besuchen allgemeine Schulen, ohne besondere Fördermaßnahmen zu benötigen. Kinder aber, die aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen dem Unterricht in der Schule nicht ohne Weiteres folgen können, haben nach den Schulpflichtgesetzen der Länder einen sonderpädagogischen Förderbedarf und somit Anspruch auf eine gezielte sonderpädagogische Förderung.
Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinen Schule statt (Orte der sonderpädagogischen Förderung sind: die allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen, die Förderschulen und die Schulen für Kranke). Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.
In der Regel stellen die Eltern über die allgemeine Schule einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Das Schulamt entscheidet über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, den Förderschwerpunkt oder die Förderschwerpunkte bzw. die Notwendigkeit zieldifferenter Förderung. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann auch eine allgemeine Schule den Antrag auf Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.
Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt das Schulamt den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Abweichend hiervon können Eltern für ihr Kind jedoch eine Förderschule wählen, sofern in ihrer Region ein entsprechendes Förderschulangebot besteht.
Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderort werden durch die Schule mindestens einmal jährlich überprüft. Bei Bedarf wird der Förderort durch die Schulaufsicht neu festgelegt.