Gesetz
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung - SchwbAV
Zweiter Abschnitt: Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
Dritter Unterabschnitt: Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben