Suchterkrankungen
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Sucht-Erkrankungen
Rund 5 Prozent der Menschen in Deutschland sind abhängig.
Das heißt:
Sie brauchen die Sachen, die sie nehmen.
Zum Beispiel:
- Zigaretten
- Alkohol
- Drogen
Abhängig heißt:
Man kann nicht ohne diese Sachen leben.
Das ist gefährlich für die Gesundheit.
Und es ist gefährlich am Arbeits-Platz.
Etwa fünf Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind suchtkrank im Sinne einer Abhängigkeit durch den Konsum psychotroper Substanzen.
Für Nikotinabhängigkeit beträgt die Prävalenz 8,2 Prozent, für Alkoholabhängigkeit 35 Prozent (mehr Männer als Frauen) und für Medikamentenabhängigkeit 2,9 Prozent (mehr Frauen als Männer) – geschätzte 290.000 Menschen sind von illegalen Drogen abhängig.
Neben diesen stoffgebundenen Süchten gibt es Abhängigkeiten, die nicht stoffgebunden sind. Dazu gehören Spielsucht, Internetsucht, Essstörungen (Magersucht, Ess- bzw. Brechsucht) und Arbeitssucht.
Gemäß der Definition der World Health Organization (WHO) zählen suchtkranke Menschen zu den Personen mit einer „seelischen Behinderung“.
Abhängigkeitserkrankung und Arbeitsleben / Therapie
Im Arbeitsleben hat eine Abhängigkeitserkrankung neben der individuellen Gesundheitsgefährdung vor allem Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Unfallgefährdung am Arbeitsplatz.
Therapie: Vor der sogenannten Entwöhnungsbehandlung steht die Entgiftung, worunter der abrupte Entzug von einem Suchtmittel zu verstehen ist. Die Entgiftung findet in der Regel im Rahmen eines mehrtägigen stationären Aufenthaltes in einem internistischen oder psychiatrischen Krankenhaus statt.
Da eine Abhängigkeitserkrankung neben der körperlichen Beeinträchtigung vor allem eine psychische Erkrankung ist, beginnt nach der körperlichen Entgiftung eine mehrmonatige Entwöhnungstherapie. Dabei sollen die Hintergründe des Suchtmittelmissbrauchs erkannt werden und neue Möglichkeiten der Lebens- und Problembewältigung erlernt werden. Die erreichten Therapieziele werden durch die Nachsorge, beispielsweise im Rahmen von Selbsthilfegruppen, stabilisiert.
Suchtkrankenhilfe
Suchtkranke Menschen haben gegebenenfalls Leistungsansprüche an die Sozialversicherungsträger:
1. an die Gesetzliche Krankenversicherung durch häufige Arbeitsunfähigkeitszeiten und stationäre Behandlung;
2. an die Gesetzliche Rentenversicherung durch medizinische und berufliche Leistungen zur Teilhabe sowie durch Ansprüche auf Rente wegen Erwerbsminderung;
3. an die Gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit insbesondere bei der Versorgung von Folgekrankheiten.
Die Anerkennung des Grades der Behinderung (GdB) erfolgt nach den Grundsätzen des Schwerbehindertenrechts im SGB IX.
Betriebliche Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben kann das Integrationsamt gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung innerbetriebliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses anregen sowie die betriebliche Rehabilitation von schwerbehinderten Mitarbeitern nach einer Suchttherapie unterstützen. Darüber hinaus unterstützen das Integrationsamt und die Rehabilitationsträger Betriebe beim Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, das im Sinne einer umfassenden Prävention auch die Suchtprävention umfasst.
Betriebliche Suchtprävention versteht sich als ein ganzheitliches Konzept mit mehreren Bausteinen. Dazu gehören verbindliche Regelungen zur Vorgehensweise bei Suchtproblemen, Sensibilisierung und Information von Führungskräften sowie die Ausbildung eines Suchthelfers oder betrieblichen Ansprechpartners. Seine Aufgabe ist es auch, den Kontakt zu externen Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen zu vermitteln.