Teilhabe
Zusammenfassung
Teilhabe bedeutet das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Der Begriff der Teilhabe spielt eine große Rolle im Behinderungskonzept der Weltgesundheitsorganisation, dem die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) aus dem Jahre 2001 zugrunde liegt. Teilhabe ist hier mit Fragen nach dem Zugang zu Lebensbereichen, der Daseinsentfaltung, dem selbstbestimmten Leben und der Chancengerechtigkeit verknüpft sowie mit Fragen der Lebenszufriedenheit, der erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der erlebten Anerkennung und Wertschätzung in den Lebensbereichen, die für die betrachtete Person wichtig sind.
Der Begriff der Teilhabe im SGB IX
Durch das SGB IX hat der Begriff Teilhabe eine politisch aktuelle Bedeutung für Menschen mit Behinderungen bekommen. Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung definiert und löst damit alte Konzepte der Fürsorge und Versorgung mit Bezug auf Menschen mit Behinderungen ab (Paradigmenwechsel).
Das SGB IX enthält Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. So werden nach SGB IX Leistungen zur Teilhabe erbracht, um Beeinträchtigungen der Teilhabe, die ein Mensch beim Einbezogensein in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich hat, auszugleichen bzw. die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Rechtsgrundlagen
Dieser Text in Leichter Sprache
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Teilhabe
erklärt im Wörter-Buch Teilhabe von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung -
Selbstbestimmung
erklärt im Wörter-Buch Teilhabe von der Fach-Stelle Teilhabe-Beratung