Teilzeitberufsausbildung
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Eine Teil-Zeit-Berufs-Ausbildung ist eine Ausbildung.
Aber man arbeitet weniger am Tag.
Oder man arbeitet weniger in der Woche.
Diese Option ist besonders für bestimmte Personen gut.
Die Personen können keine Vollzeit-Ausbildung machen.
Zum Beispiel:
- weil sie sich um Kinder kümmern müssen
- weil sie krank sind
- weil sie sich um ihre Familie kümmern müssen.
Die Ausbildung dauert dann länger.
Aber die Ausbildung darf nur eineinhalb mal so lange dauern wie normal.
Die Ausbildung muss mit der Firma geplant werden.
Die Arbeitszeit kann bis zur Hälfte weniger werden.
Der Unterricht an der Berufs-Schule ist meistens in Voll-Zeit.
Das heißt:
Der Unterricht ist den ganzen Tag.
Aber es gibt auch Ausnahmen.
Die Auszubildenden arbeiten in Teil-Zeit?
Dann muss der Ausbildungs-Betrieb den Ausbildungs-Plan ändern.
Die Auszubildenden bekommen auch Geld für die Ausbildung.
Sie arbeiten weniger?
Dann bekommen sie auch weniger Geld.
In aller Regel findet eine Berufsausbildung in Vollzeit statt. Die Teilzeitberufsausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb als normalerweise. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend.
Zielgruppen der Berufsausbildung in Teilzeit
Manchmal lässt es die persönliche Situation nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Dann kommt eine in Teilzeit in Betracht, zum Beispiel für
- Frauen, die ein Kind erwarten,
- Eltern von kleineren Kindern,
- Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen,
- Menschen, die Angehörige pflegen,
- Menschen, die zusätzlichen Förderunterricht oder einen Deutschkurs benötigen,
- Auszubildende, die nebenbei erwerbstätig sein wollen oder müssen.
Organisation der Teilzeitberufsausbildung
Eine Ausbildung in Teilzeit muss vorab mit dem auszubildenden Betrieb abgestimmt werden. Im Gespräch wird geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen das Teilzeit-Modell für beide Seiten möglich wäre. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte stellen zum Beispiel gemeinsam fest, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für beide machbar ist.
Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit kann grundsätzlich bis auf die Hälfte verkürzt werden. Man geht davon aus, dass sich in dieser Zeit Auszubildende mit den wesentlichen Betriebsabläufen noch in vertretbarer Zeit vertraut machen können. Am Ende sollten sich Auszubildende und Betrieb einig sein, wie viele Arbeitsstunden täglich oder in der Woche geleistet werden müssen.
Wird pro Tag oder Woche weniger gearbeitet, verlängert sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Insgesamt kann sie aber höchstens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen.
Manche Auszubildende erreichen das Ausbildungsziel trotz Teilzeit in der regulären Dauer – in diesem Fall ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
Menschen mit Behinderungen in Teilzeitausbildung
Für Menschen mit Behinderungen, bei denen aufgrund ihrer Behinderung eine duale Ausbildung in Vollzeit nicht möglich ist, kann eine Teilzeitberufsausbildung anstelle von Ausbildungsregelungen der Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss sein. Für Menschen mit Lernbeeinträchtigung kann eine Teilzeitberufsausbildung den Einstieg und Übergang in eine Vollzeitberufsausbildung ermöglichen.
Berufsschule bei Teilzeitberufsausbildung
Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt. Eventuell besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu treffen. Betroffene sollten das Gespräch mit der Berufsschule suchen, um diese Möglichkeit abzuklären.
Ausbildungsplan und Beantragung
Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das mit dem Auszubildenden vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen. Anschließend beantragen Auszubildende und Ausbildungsbetrieb gemeinsam die Teilzeitberufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt vor, welche Stelle dafür zuständig ist, zum Beispiel die Handwerkskammer (HWK).
Vergütung der Teilzeitausbildung
Teilzeit-Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Vergütung richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb und kann daher entsprechend geringer ausfallen als bei Vollzeit üblich. In der Praxis wird jedoch oft eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbart. Für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht, können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.