Telearbeit / Mobile Arbeit
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Tele-Arbeit
Telearbeit ist Arbeit von zu Hause aus.
Man kann selbst aus·suchen von wo man arbeitet.
Und wann man seine Arbeit macht.
Man macht seine Arbeit mit dem Computer.
Oder mit dem Telefon.
Mit Telearbeit (auch: Homeoffice) bezeichnet man Arbeitsformen, bei denen Beschäftigte mindestens einen Teil ihrer Arbeit mithilfe eines von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatzes außerhalb des Betriebes erbringen. Dabei sind die Beschäftigten mit der Betriebsstätte der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über Informations- und Kommunikationseinrichtungen verbunden. Technisch realisiert wird dies in den meisten Fällen durch ein erweitertes Intranet.
Gesetzliche Definition: Telearbeit
Der Begriff der Telearbeit wurde mit Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im November 2016 erstmals gesetzlich definiert (§ 2 Absatz 7 ArbStättV):
"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."
Demnach handelt es sich bei der Telearbeit um von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Arbeitszeit und Dauer der Telearbeit werden gemeinsam festgelegt und in einer Vereinbarung festgehalten. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber stellt die Ausstattung mit Mobiliar, Technik und den nötigen Kommunikationseinrichtungen zur Verfügung.
Organisationsformen der Telearbeit
Bei der Telearbeit wird die Teleheimarbeit von der alternierenden Telearbeit unterschieden.
- Teleheimarbeit: Der Arbeitsplatz befindet sich permanent im Privatbereich der Beschäftigten.
- alternierende Telearbeit: Die Beschäftigten wechseln zwischen dem fest installierten Arbeitsplatz in der Betriebstätte und dem eingerichteten Arbeitsplatz in der privaten Wohnung.
Mobile Arbeit
Die Arbeitsform der Mobilen Arbeit (auch: mobile Telearbeit oder Mobile Office) ist arbeitsrechtlich von der Telearbeit zu unterscheiden. Mobile Arbeit wurde bisher nicht gesetzlich definiert. Diese Arbeitsform ist weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden. Die Beschäftigten können von beliebigen anderen Orten – und unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen – über das mobile Netz ihre Arbeit verrichten.
Arbeitsverhältnis
Beschäftigte, die Telearbeit ausüben, sind in der Regel in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte tätig, während die Mobile Arbeit auch von Beschäftigten in freier Mitarbeit geleistet werden könnte.
Rechtsanspruch auf Telearbeit?
Einerseits besteht (zum jetzigen Zeitpunkt noch) kein Rechtsanspruch auf Telearbeit seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Andererseits kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen Telearbeitsplatz kraft seines Weisungs- und Direktionsrecht durchsetzen. Es bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Beschäftigten zur Telearbeit.
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