Telearbeit / Mobile Arbeit
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Telearbeit ist ein anderes Wort für Homeoffice.
Homeoffice heißt:
Man arbeitet von zu Hause aus.
Der Arbeit-Geber hat dafür einen Arbeits-Platz eingerichtet.
Der Arbeits-Platz ist nicht in der Firma.
Das geht oft über ein erweitertes Intranet.
Seit November 2016 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Arbeits-Stätten-Verordnung.
In dem Gesetz steht:
Was ist Telearbeit?
Die Mitarbeiter arbeiten an einem Bildschirm.
Die Mitarbeiter arbeiten in ihrem privaten Bereich.
Der Arbeit-Geber macht die Arbeits-Plätze fertig.
Der Arbeit-Geber gibt den Mitarbeitern alles, was sie brauchen.
Sie bestimmen die Arbeits-Zeit und die Dauer zusammen.
Es gibt 2 Arten von Telearbeit.
Telearbeit heißt:
Man arbeitet von zu Hause aus.
Die 2 Arten sind:
- Teleheimarbeit
Bei der Teleheimarbeit arbeitet man immer von zu Hause aus.
- Alternierende Telearbeit
Bei der alternierenden Telearbeit arbeitet man manchmal von zu Hause aus.
Und manchmal arbeitet man in der Firma.
Mobile Arbeit ist eine besondere Art von Arbeit.
Mobile Arbeit ist nicht genau im Gesetz erklärt.
Bei der mobilen Arbeit gibt es keinen festen Ort.
Und es gibt keine festen Arbeits-Zeiten.
Telearbeit ist eine bestimmte Art von Arbeit.
Bei der Telearbeit arbeiten Sie von zu Hause aus.
Sie sind aber in einer Firma angestellt.
Sie haben einen Arbeits-Vertrag.
Und Sie sind sozialversichert.
Mobile Arbeit ist eine andere Art von Arbeit.
Bei der mobilen Arbeit arbeiten Sie an verschiedenen Orten.
Sie können zum Beispiel in einem Café arbeiten.
Oder Sie können im Zug arbeiten.
Mobile Arbeit können auch Freelancer machen.
Freelancer sind selbstständig.
Es gibt kein Recht auf Telearbeit.
Telearbeit heißt:
Man arbeitet von zu Hause aus.
Der Chef kann nicht einfach sagen:
Sie müssen Telearbeit machen.
Der Mitarbeiter muss das auch wollen.
Mit Telearbeit (auch: Homeoffice) bezeichnet man Arbeitsformen, bei denen Beschäftigte mindestens einen Teil ihrer Arbeit mithilfe eines von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatzes außerhalb des Betriebes erbringen. Dabei sind die Beschäftigten mit der Betriebsstätte der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über Informations- und Kommunikationseinrichtungen verbunden. Technisch realisiert wird dies in den meisten Fällen durch ein erweitertes Intranet.
Gesetzliche Definition: Telearbeit
Der Begriff der Telearbeit wurde mit Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im November 2016 erstmals gesetzlich definiert (§ 2 Absatz 7 ArbStättV):
"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist."
Demnach handelt es sich bei der Telearbeit um von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Arbeitszeit und Dauer der Telearbeit werden gemeinsam festgelegt und in einer Vereinbarung festgehalten. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber stellt die Ausstattung mit Mobiliar, Technik und den nötigen Kommunikationseinrichtungen zur Verfügung.
Organisationsformen der Telearbeit
Bei der Telearbeit wird die Teleheimarbeit von der alternierenden Telearbeit unterschieden.
- Teleheimarbeit: Der Arbeitsplatz befindet sich permanent im Privatbereich der Beschäftigten.
- alternierende Telearbeit: Die Beschäftigten wechseln zwischen dem fest installierten Arbeitsplatz in der Betriebstätte und dem eingerichteten Arbeitsplatz in der privaten Wohnung.
Mobile Arbeit
Die Arbeitsform der Mobilen Arbeit (auch: mobile Telearbeit oder Mobile Office) ist arbeitsrechtlich von der Telearbeit zu unterscheiden. Mobile Arbeit wurde bisher nicht gesetzlich definiert. Diese Arbeitsform ist weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden. Die Beschäftigten können von beliebigen anderen Orten – und unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen – über das mobile Netz ihre Arbeit verrichten.
Arbeitsverhältnis
Beschäftigte, die Telearbeit ausüben, sind in der Regel in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte tätig, während die Mobile Arbeit auch von Beschäftigten in freier Mitarbeit geleistet werden könnte.
Rechtsanspruch auf Telearbeit?
Einerseits besteht (zum jetzigen Zeitpunkt noch) kein Rechtsanspruch auf Telearbeit seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Andererseits kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen Telearbeitsplatz kraft seines Weisungs- und Direktionsrecht durchsetzen. Es bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Beschäftigten zur Telearbeit.
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