Trainee
Trainees haben einen regulären Arbeitsplatz nach § 156 Abs. 1 SGBIX. Sie sind nicht als Auszubildende zu betrachten, da in dieser Lernphase kein beruflicher Abschluss erworben wird! (in der Anwendung IW-Elan: Eintrag in Spalte 1, kein Eintrag in Spalte 2 oder 3)
Die Begrifflichkeit des Trainees ist weit gefasst und wird in Betrieben unterschiedlich gehandhabt. In der Regel handelt es sich um eine interne berufliche Anpassungsfortbildung, bei der Abgänger von Universitäten betriebs- bzw. brancheninterne Kenntnisse erhalten oder in konzernspezifische Prozesse und Begrifflichkeiten eingeführt werden. Während des Programms werden Trainees auf ihre zukünftige Tätigkeit als Fach- oder Führungskraft in Unternehmen vorbereitet, dabei entsteht in der Regel auch ein Anspruch auf Vergütung.
Ausnahme: Wird ein Trainee-Programm in Teilzeit mit unter 18 Wochenstunden ausgeübt, so liegt entsprechend §156 Abs. 3 SGBIX kein Arbeitsplatz vor. (in der Anwendung IW-Elan: Eintrag in Spalte 1 und Eintrag in Spalte 3)