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UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Zusammenfassung

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Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag.
Die kurze Form ist: UN-BRK.
Die UN-BRK ist von der UN-General-Versammlung.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen sind aus verschiedenen Ländern.
Die UN-General-Versammlung hat die UN-BRK im Dezember 2006 gemacht.

In der UN-BRK steht:
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.

Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Das Gesetz ist für alle Bereiche im Leben.

Seit März 2007 sollen die Länder die UN-Behindertenrechts-Konvention unterschreiben.
Die Länder sollen die UN-Behindertenrechts-Konvention auch in ihre Gesetze schreiben.

In Deutschland gilt das Gesetz seit März 2009.

Bis 2017 haben 160 Länder die Konvention unterschrieben.

Die UN-BRK soll in jedem Land umgesetzt werden.
Dafür gibt es Aktions-Pläne.

Der erste Plan.
Der erste Plan heißt: NAP 1.

0) wurde in 10 Jahren gemacht.
Die Jahre sind: 2011 bis 2021.
0) hat 175 Maßnahmen.
Die Maßnahmen sind in 13 Bereichen.

Alle 5 Jahre gibt es einen neuen Plan.
Der letzte Plan war aus dem Jahr 2016.
Der Plan heißt: NAP 2.

0).

Viele Menschen sollen mitmachen.
Sie sollen helfen.

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (kurz: UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK) verabschiedet. Ziel der UN-BRK ist es, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren.

Konkretisierung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) definiert keine neuen Rechte, sondern erklärt bestehende Menschenrechte genauer für Menschen mit Behinderungen. Sie deckt grundsätzlich alle Lebensbereiche ab – vom Recht auf Gesundheit, Bildung und Beschäftigung, Barrierefreiheit bis hin zum Recht auf Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, selbstbestimmte kulturelle und politische Teilhabe. Menschen mit Behinderungen sollen genau wie alle anderen auch an allen Lebensbereichen einer Gesellschaft teilhaben können, wobei ihre besonderen Bedürfnisse (beispielsweise Information in Punktschrift oder Rampen an Gebäuden) berücksichtigt werden müssen (siehe auch Inklusion).

UN-BRK: geltendes Recht in den UN-Mitgliedsstaaten

Seit März 2007 sind die UN-Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, das Übereinkommen zu unterschreiben und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen durchzusetzen. In Deutschland ist die Vereinbarung im März 2009 in Kraft getreten. Bislang haben 160 Länder die Konvention unterzeichnet (Stand: 10/2017) und sich damit verpflichtet, den Vertrag zu ratifzieren, das heißt in ihre nationale Gesetzgebung zu übertragen. Die UN-BRK ist in allen Staaten der Europäischen Union nach Ratifizierung geltendes Recht.

Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK

Ein erster Nationaler Aktionsplan (NAP 1.0) zur Umsetzung der UN-BRK wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Austausch mit Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden und weiteren Organisationen erarbeitet, zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren (2011 bis 2021). Der Nationale Aktionsplan beschreibt rund 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern aus allen Lebensbereichen zur Umsetzung der UN-BRK. Alle fünf Jahre legt das Bundeskabinett einen weiter entwickelten Aktionsplan vor – zuletzt im Juni 2016 den Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0).

Aber auch die Leistungserbringer, Leistungsträger, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Vereine und weitere Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft sind aufgerufen, sich an der praktischen Umsetzung der UN-BRK zu beteiligen. So gibt es inzwischen zahlreiche weitere Akteurinnen und Akteure, die Aktionspläne erstellt haben (siehe unten).

(ml) 2017