Überbrückungsgeld
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Überbrückungs-Geld
Das Überbrückungs-Geld gibt es nicht mehr.
Es gibt jetzt nur noch den Gründungs-Zuschuss.
Der Gründungs-Zuschuss ist ein Förder-Geld.
Sie können jetzt keinen Antrag mehr für das Überbrückungs-Geld stellen.
Das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wurden zum 1. August 2006 zu einem einheitlichen Förderinstrument – dem sogenannten Gründungszuschuss – zusammengeführt. Eine Beantragung von „Überbrückungsgeld“ ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.