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Überbrückungsgeld

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Überbrückungs-Geld

Das Überbrückungs-Geld gibt es nicht mehr.

Es gibt jetzt nur noch den Gründungs-Zuschuss.

Der Gründungs-Zuschuss ist ein Förder-Geld.

Sie können jetzt keinen Antrag mehr für das Überbrückungs-Geld stellen.

Das Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) wurden zum 1. August 2006 zu einem einheitlichen Förderinstrument – dem sogenannten Gründungszuschuss – zusammengeführt. Eine Beantragung von "Überbrückungsgeld" ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

(ml) 2017