Übergangsgeld
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Übergangs-Geld ist eine Hilfe.
Menschen mit Behinderung können das Geld bekommen.
Sie machen eine Maßnahme?
Und die Maßnahme ist für die berufliche Rehabilitation?
Dann können Sie das Geld bekommen.
Die Rehabilitation ist eine Therapie.
Die Therapie soll den Menschen helfen.
Die Menschen sollen wieder gesund werden.
Dafür müssen die Menschen in der Zeit von der Rehabilitation Geld bekommen.
So können sie und ihre Familien sicher sein.
Übergangs-Geld ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen, die wieder arbeiten wollen.
Verschiedene Stellen geben das Übergangs-Geld.
Die Stellen sind:
- die Renten-Versicherung
- die Unfall-Versicherung
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die Träger von der Kriegs-Opfer-Fürsorge.
Manchmal bekommt man das Übergangs-Geld auch:
- zwischen der Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben
- vor einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben
- nach einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Während einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation erhalten die Leistungsberechtigten ggf. Übergangsgeld. Das Übergangsgeld dient der finanziellen Absicherung der Leistungsberechtigten und ihrer Familien während einer Rehabilitationsmaßnahme.
Die Rentenversicherungsträger gewähren Übergangsgeld im Rahmen der von ihnen erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie im Rahmen sonstigen Leistungen zur Teilhabe.
Die Unfallversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der sozialen Entschädigung erbringen Übergangsgeld im Rahmen der von ihnen erbrachten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Übergangsgeld auch für Zeiten zwischen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und einer sich anschließenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie für Zeiten vor und nach einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zwischen zwei zusammenhängenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt werden.