Umschulung
Eine Umschulung ist eine berufsbildende Maßnahme für Erwachsene im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Eine Umschulung soll eine Person befähigen, eine andere als die ursprünglich erlernte berufliche Tätigkeit auszuführen (vgl. § 1 Absatz 5 BBiG). Anders als bei einer beruflichen Anpassungsmaßnahme werden den Umschülerinnen und Umschülern dabei nicht vorrangig weiterqualifizierende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, sondern eine neue berufliche Qualifikation in einem der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe.
Eine Umschulung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, beispielsweise:
- längere berufliche Abwesenheit (z. B. durch Krankheit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen);
- Berufsunfähigkeit (z. B. durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung);
- geringe Einstellungsmöglichkeiten im erlernten Berufsfeld;
- persönliche Interessenverschiebungen bzw. berufliche Neuorientierung;
- Unzufriedenheit mit dem bisherigen Beruf;
- technische Neuorientierung des gesamten Berufsfeldes.
Eine Umschulung dauert neun Monate bis zwei Jahre und findet entweder als betriebliche Umschulung, schulische Umschulung oder außerbetriebliche bzw. überbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger (z. B. in einem Berufsförderungswerk) statt.
Die Umschulung ist eine häufig gewährte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Die Übernahme der Kosten für eine Umschulung erfolgt je nach Voraussetzungen entweder durch die Agentur für Arbeit oder durch andere Leistungsträger, wie z. B. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung.
Rechtsgrundlagen
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