Umsetzung
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Umsetzung
Eine Umsetzung im Arbeits-Recht heißt:
Der Arbeit-Geber sagt einem Mitarbeiter:
Du musst jetzt einen anderen Arbeits-Platz haben.
Der neue Arbeits-Platz muss genauso weit weg sein wie der alte.
Und der neue Arbeits-Platz muss genauso viel Arbeit machen wie der alte.
Eine Umsetzung im Sinne des Arbeitsrechts liegt dann vor, wenn Arbeitgebende einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz zuweisen. Voraussetzung dafür ist, dass den Mitarbeitenden keine andere als die geschuldete Arbeit und kein anderer als der vertraglich festgelegte Arbeitsort zugewiesen wird.
Die Umsetzung von Mitarbeitenden auf einen geringer bewerteten Arbeitsplatz, ohne dass sich an der Höhe der Entgeltzahlung etwas ändert, ist unzulässig.
Eine solche Maßnahme ist nur im Rahmen einer Änderungskündigung möglich.