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Umsetzung
Zusammenfassung

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Das Arbeits-Recht sagt:
Der Chef kann dem Mitarbeiter einen neuen Arbeits-Platz geben.
Die Arbeit und der Ort von der Arbeit müssen im Arbeits-Vertrag stehen.

Sie sollen an einem anderen Arbeits-Platz arbeiten?
Der andere Arbeits-Platz ist schlechter.
Sie bekommen aber das gleiche Geld.
Das ist nicht erlaubt.
Das geht nur mit einer Änderungs-Kündigung.

Eine Umsetzung im Sinne des Arbeitsrechts liegt dann vor, wenn Arbeitgebende einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz zuweisen. Voraussetzung dafür ist, dass den Mitarbeitenden keine andere als die geschuldete Arbeit und kein anderer als der vertraglich festgelegte Arbeitsort zugewiesen wird.

Die Umsetzung von Mitarbeitenden auf einen geringer bewerteten Arbeitsplatz, ohne dass sich an der Höhe der Entgeltzahlung etwas ändert, ist unzulässig.

Eine solche Maßnahme ist nur im Rahmen einer Änderungskündigung möglich.

(ml) 2017