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Verletztengeld
Zusammenfassung

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Verletzten-Geld ist eine Entgelt-Ersatz-Leistung.
Das heißt:
Sie bekommen Geld.
Sie bekommen das Geld von der gesetzlichen Unfall-Versicherung oder von Berufs-Genossenschaften.

Es gehört zu den ergänzenden Leistungen.
Das heißt:
Es ist eine extra Hilfe.
Man bekommt es bei Arbeits-Unfällen oder Berufs-Krankheiten.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das SGB VII.

Das Verletztengeld gehört zur Leistungsgruppe der ergänzenden Leistungen und ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten (vergleiche §§ 45 ff. SGB VII).

(ml) 2017