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Vermittelbarkeit
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Vermittelbarkeit

Es gibt 3 Sachen, die man für eine Ausbildung braucht:

  • Ausbildungs-Reife

Das heißt:

Man kann in der Ausbildung alles lernen.

  • Berufs-Eignung

Das heißt:

Man kann in dem Beruf arbeiten.

  • Vermittelbarkeit

Das heißt:

Man hat die Fähigkeiten für den Beruf.

Bei den Ausbildungvoraussetzungen wird zwischen AusbildungsreifeBerufseignung und Vermittelbarkeit unterschieden.

Eine Person ist vermittelbar, wenn sie die erforderliche Berufseignung mitbringt und die Vermittlung in eine entsprechende Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit nicht durch Einschränkungen erschwert oder verhindert wird. Solche Einschränkungen können marktabhängig und betriebs- oder branchenbezogen bedingt sein, sie können aber auch in der Person selbst oder in ihrem Umfeld liegen.

(ml) 2018