Vermittelbarkeit
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Eine Person will eine Ausbildung machen.
Oder die Person will arbeiten.
Dann muss die Person dafür gut sein.
Das Fach-Wort ist: Vermittelbarkeit.
Die Person muss für den Beruf geeignet sein.
Und die Person darf keine Probleme haben.
Dann kann man die Person gut in einen Beruf bringen.
Diese Probleme können verschiedene Gründe haben.
Zum Beispiel:
- auf dem Arbeits-Markt
- in der Firma
- in der Branche
- bei der Person selbst
- im Umfeld von der Person.
Bei den Ausbildungvoraussetzungen wird zwischen Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit unterschieden.
Eine Person ist vermittelbar, wenn sie die erforderliche Berufseignung mitbringt und die Vermittlung in eine entsprechende Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit nicht durch Einschränkungen erschwert oder verhindert wird. Solche Einschränkungen können marktabhängig und betriebs- oder branchenbezogen bedingt sein, sie können aber auch in der Person selbst oder in ihrem Umfeld liegen.