Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)
Zusammenfassung
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Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Versorgungs-Medizin-Verordnung.
Die kurze Form ist:
VersMedV.
In dem Gesetz steht:
So bewertet man Probleme mit der Gesundheit.
Das steht auch im Bundes-Versorgungs-Gesetz.
Diese Regeln heißen auch: Versorgungsmedizinische Grundsätze.
Die kurze Form ist: VMG.
Die Regeln sind ein Teil von der VersMedV.
In den Regeln steht:
So prüft man gesundheitliche Probleme und die Folgen.
Dazu gehört auch:
- Wie hoch ist der Grad der Behinderung?
Die kurze Form ist: GdB.
- Wie hoch ist der Grad der Schädigungs-Folgen?
Die kurze Form ist:
GdS.
Die VMG gibt es seit 2009.
Die VMG ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Ärzte und Ärztinnen.
Die Ärzte und Ärztinnen müssen ein Gutachten machen.
Ein Gutachten ist ein Bericht über eine Person.
In dem Bericht steht:
- Wie geht es der Person?
- Was braucht die Person?
Das Gesetz für das Gutachten heißt: AHP.
Die Medizin wird immer besser.
Deshalb werden die Medikamente auch immer besser.
Die letzten Änderungen gab es 2016 und 2017.
Die Änderungen sind Teil vom Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die VMG regeln viele Sachen.
Zum Beispiel:
- Wie schlimm ist die Schädigung?
- Wie hoch ist der GdS?
- Ist eine Person krank?
- Wie hilflos ist eine Person?
- Welche Pflege-Stufe hat eine Person?
- Wie hoch ist der Gesamtgds?
- Welche Nachteilsausgleiche gibt es nach dem SGB IX?
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthalten (siehe Anlage zu § 2). Diese Grundsätze für die ärztliche Begutachtung im Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 3) und im Recht der Sozialen Entschädigung werden für die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) bzw. eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS) herangezogen. Diese Grundsätze sind auch von Bedeutung, wenn man einen Schwerbehindertenausweis samt Merkzeichen für den Anspruch auf Nachteilsausgleiche beantragt.
GdB-Tabelle / GdS-Tabelle
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bestehen zu einem wesentlichen Teil aus einer Liste von medizinischen Befunden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, denen jeweils ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) zugewiesen ist (vgl. Teil B: GdS-Tabelle). Nach dieser Tabelle wird die Höhe des GdB bemessen und letztlich über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder über die Höhe der Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz entschieden.
Historische Entwicklung – von AHP zu VMG
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) trat am 1. Januar 2009 in Kraft und hat die bis dahin gültigen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP)“ abgelöst. In die Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinische Grundsätze wurden die in den Anhaltspunkten niedergelegten Grundsätze und Kriterien übernommen und an die seit Jahren bewährten Bewertungsgrundsätze und Verfahrensabläufe angeknüpft.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin kontinuierlich fortentwickelt und zurzeit teilhabeorientiert überarbeitet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird bei den vorzunehmenden Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung von einem Beirat beraten. Dieser „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ hat sich 2023 neu ausgerichtet und konstituiert. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Deutschen Behindertenrat, den Bundesländern sowie dem BMAS benannt wurden.
Die erste Auflage der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412) wurde zuletzt geändert durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 29. September 2025 (BGBl. I S. 228).
Rechtsgrundlagen
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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
VersMedV Inhaltsübersicht -
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB IX Inhaltsübersicht
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