Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG)
Zusammenfassung
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Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Versorgungs-Medizin-Verordnung.
Die kurze Form ist:
VersMedV.
In dem Gesetz steht:
So bewertet man Probleme mit der Gesundheit.
Das steht auch im Bundes-Versorgungs-Gesetz.
Diese Regeln heißen auch: Versorgungsmedizinische Grundsätze.
Die kurze Form ist: VMG.
Die Regeln sind ein Teil von der VersMedV.
In den Regeln steht:
So prüft man gesundheitliche Probleme und die Folgen.
Dazu gehört auch:
- Wie hoch ist der Grad der Behinderung?
Die kurze Form ist: GdB.
- Wie hoch ist der Grad der Schädigungs-Folgen?
Die kurze Form ist:
GdS.
Die VMG gibt es seit 2009.
Die VMG ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Ärzte und Ärztinnen.
Die Ärzte und Ärztinnen müssen ein Gutachten machen.
Ein Gutachten ist ein Bericht über eine Person.
In dem Bericht steht:
- Wie geht es der Person?
- Was braucht die Person?
Das Gesetz für das Gutachten heißt: AHP.
Die Medizin wird immer besser.
Deshalb werden die Medikamente auch immer besser.
Die letzten Änderungen gab es 2016 und 2017.
Die Änderungen sind Teil vom Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die VMG regeln viele Sachen.
Zum Beispiel:
- Wie schlimm ist die Schädigung?
- Wie hoch ist der GdS?
- Ist eine Person krank?
- Wie hilflos ist eine Person?
- Welche Pflege-Stufe hat eine Person?
- Wie hoch ist der Gesamtgds?
- Welche Nachteilsausgleiche gibt es nach dem SGB IX?
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge (GdS), der Grad der Behinderung (GdB) gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie ggf. der Anspruch auf ein Merkzeichen festzustellen sind. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) enthalten die Kriterien, nach denen gesundheitliche Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich beurteilt werden sollen.
GdB-Tabelle / GdS-Tabelle
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze bestehen zu einem wesentlichen Teil aus einer Liste von medizinischen Befunden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, denen jeweils ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) zugewiesen ist (vgl. Teil B: GdS-Tabelle). Nach dieser Tabelle wird die Höhe des GdB bemessen und letztlich über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder über die Höhe der Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz entschieden.
Historische Entwicklung – von den AHP zu den VMG
Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) trat am 1. Januar 2009 in Kraft und hat die bis dahin gültigen „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP)“ abgelöst. In die Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinische Grundsätze wurden die in den Anhaltspunkten niedergelegten Grundsätze und Kriterien übernommen und an die seit Jahren bewährten Bewertungsgrundsätze und Verfahrensabläufe angeknüpft.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt. Die jüngsten Änderungen der Verordnung erfolgten durch Artikel 18 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) und Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541).
Regelungsgegenstände der VersMedV & VMG
Grundsätze, die geregelt werden:
- Grundsätze zur versorgungsmedizinischen Bewertung von Schädigungsfolgen
- Grundsätze zur Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen
- Grundsätze für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Absatz 3 BVG
- Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 BVG
- Grundsätze zur medizinischen Bewertung des Grades der Behinderung und Kriterien zur Ermittlung des Gesamt-GdS
- Nachteilsausgleiche nach Teil 3 SGB IX
Rechtsgrundlagen
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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
VersMedV Inhaltsübersicht -
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB IX Inhaltsübersicht
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