Weiterbildung
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Weiter-Bildung
Die Weiter-Bildung soll den Menschen helfen.
Die Weiter-Bildung soll den Menschen einen Arbeits-Platz sichern.
Die Arbeit in der Welt ändert sich immer mehr.
Deshalb muss man immer mehr lernen.
Manche Menschen können das nicht alleine.
Deshalb gibt es die Weiter-Bildung.
Man lernt dann zum Beispiel:
- Neues über die Arbeit.
- Neues über Computer und Technik.
- Wie man besser arbeiten kann.
Die Firmen bezahlen manchmal die Weiter-Bildung.
Der Staat bezahlt manchmal die Weiter-Bildung.
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung oder Fortbildung dienen dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Hintergrund sind insbesondere die steigenden Anforderungen der Arbeitswelt, die sich während eines Arbeitslebens stets verändern.
Die berufliche Weiterbildung soll die Beschäftigungschancen des Einzelnen nachhaltig erhöhen und den Arbeitskräftebedarf des Arbeitsmarktes langfristig sicherstellen. Weiterbildungsmaßnahmen werden privat oder durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bezahlt und teilweise staatlich gefördert. Auch arbeitslosen Menschen werden häufig geförderte Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, um ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen.
- Anpassungsfortbildung: Weiterbildung zur Erlangung wichtiger Zusatzqualifikationen, damit der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann.
- Umschulung: Weiterbildung, die beispielsweise gewährt wird, wenn im Verlauf eines Berufslebens eine Behinderung auftritt, deshalb der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und ein neuer Beruf erlernt werden muss.
- Aufstiegsweiterbildung: Weiterbildung, die gewährt wird, wenn der Beruf nur dann weiter ausgeübt werden kann, wenn man in der Lage ist, im Betrieb eine verantwortliche Position zu übernehmen. Hierzu zählen etwa Aufstiegslehrgänge in der Wirtschaft oder Laufbahnlehrgänge im Öffentlichen Dienst.
Sofern im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, kann die Maßnahme in einer besonders auf die Bedürfnisse behinderter Menschen ausgerichteten Einrichtung, zum Beispiel einem Berufsförderungswerk, durchgeführt werden.
Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.
Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können auch Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für schwerbehinderte Menschen gefördert werden.