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Werkstattrat
Zusammenfassung

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Der Werkstattrat ist eine Gruppe.
Die Gruppe kümmert sich um die Interessen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Es hat das Recht, bei Sachen mitzumachen.
Die Sachen sind wichtig für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Es passt auf:
Hält sich der Träger von der Werkstatt an die Gesetze und Regeln?

Der Werkstattrat darf bei vielen Sachen mitreden.
Zum Beispiel:
- bei der Werkstatt-Ordnung
- bei den Arbeits-Zeiten
- bei den Pausen-Zeiten
- beim Lohn
- beim Urlaub
- bei Bau-Maßnahmen
- beim Gesundheits-Schutz
- beim Arbeits-Schutz
- beim Essen und Trinken.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung wählen den Werkstattrat.
Das passiert alle 4 Jahre.

Die letzte Wahl war im Herbst 2017.

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Unabhängig von ihrer Geschäftsfähigkeit haben Werkstatträtinnen und -räte das Recht, in der Werkstatt bei den Angelegenheiten mitzuwirken, die ihre Interessen berühren.

Die Werkstätträtinnen und -räte nehmen diese Mitwirkung wahr gemäß § 222 SGB IX. Näheres regelt die Wekrstättenmitwirkungsverordnung (WMBO). Vergleichbar dem Betriebsrat wacht der Werkstattrat darüber, ob der Träger der Werkstatt die Gesetze und Regeln einhält, die zum Schutze der Beschäftigten mit Behinderungen gelten.

Mitspracherechte

Der Werkstattrat hat in vielen Bereichen ein Mitspracherecht, zum Beispiel in Bezug auf

  • Ordnung und Verhalten in der Werkstatt (Werkstattordnung),
  • Arbeits- und Pausenzeiten,
  • Entgelt- und Urlaubsfragen,
  • Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnhmen,
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz und
  • Verpflegungsangebot.

Die regelmäßigen Wahlen zum Werkstattrat finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt, erstmals im Jahre 2001.

ml (2024)