Zuschüsse
Zusammenfassung
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Arbeit-Geber und schwerbehinderte Mitarbeiter und Auszubildende können Geld bekommen.
Das Geld ist für die Arbeit.
Das Geld kommt von der Rehabilitations-Behörde.
Die Rehabilitations-Behörde ist ein Amt.
Die Rehabilitations-Behörde hilft Menschen mit Behinderung.
Es gibt eine Internet-Seite.
Die Internet-Seite heißt: REHADATtalentplus.
Auf der Internet-Seite gibt es eine Kategorie.
Die Kategorie heißt: Förderung.
In der Kategorie gibt es Infos für Arbeit-Geber .
Zum Beispiel:
- Welche Hilfen können Arbeit-Geber bekommen?
- Wie können Arbeit-Geber die Hilfen bekommen?
Sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für schwerbehinderte Beschäftigte und Auszubildende gibt es je nach Anspruchsvoraussetzung und je nach zuständigem Rehabilitationsträger unterschiedliche (finanzielle) Zuschüsse und Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Eine Übersicht über alle grundsätzlich möglichen Zuschüsse für Arbeitgebende samt Erläuterungen finden Sie in REHADAT-Talentplus auf der Seite „Förderung“ (siehe unten).