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Zuverdienst
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Zuverdienst

Menschen mit Behinderungen bekommen eine zusätzliche Hilfe.

Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderungen.

Die Menschen können nicht mehr arbeiten.

Sie bekommen Rente.

Oder sie bekommen Sozial-Hilfe.

Die Hilfe ist für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen.

Die Menschen sollen etwas Geld dazu verdienen können.

Sie sollen etwas Geld zum Leben haben.

Sie brauchen keinen Arzt oder eine andere Stelle um die Hilfe zu bekommen.

Unter Zuverdienst fallen Angebote zur stundenweisen Beschäftigung. Sie richten sich an psychisch oder körperlich beeinträchtigte Menschen, die wegen Erwerbsminderung berentet sind und/oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Zuverdienstangebote bieten angepasste Arbeitszeiten auch unter drei Stunden täglich, individuelle Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle.

Im Gegensatz zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Tagesstätte für psychisch kranke Menschen sind Zuverdienstangebote niedrigschwellig konzipiert. Das heißt, Menschen, die einem Zuverdienst nachgehen, brauchen weder eine ärztliche Verordnung bzw. Begutachtung, und die angebotenen Tätigkeiten sind in ihren Anforderungen (zum Beispiel bezüglich Zeit und Arbeitsintensität) an ihren physischen und psychischen Möglichkeiten ausgerichtet.

Zuverdienstangebote sind in der Regel keine eigenständigen Angebote, sondern häufig Teil eines Inklusionsbetriebes, einer Tagesstätte oder eines sonstigen psychiatrischen Hilfeangebotes. Sie können unterschiedlich konzeptioniert sein als Zuverdienstfirmen, Zuverdienstprojekte oder auch Einzelarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

(ml) 2017