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Zuverdienst
Zusammenfassung

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Manche Menschen haben eine Behinderung.
Die Behinderung kann körperlich sein.
Oder die Behinderung kann psychisch sein.
Diese Menschen bekommen eine Rente.
Oder sie bekommen Grund-Sicherung.
Diese Menschen können einen Zuverdienst haben.
Das heißt:
Sie können noch etwas Geld dazu verdienen.
Dafür gibt es Angebote.

Diese Angebote sind flexibel.
Das heißt:

  • Sie können zu verschiedenen Zeiten arbeiten.
  • Sie können verschiedene Sachen machen.

Vielleicht können Sie einmal mehr arbeiten.
Und vielleicht können Sie einmal weniger arbeiten.
Vielleicht sind Sie auch einmal krank.
Das ist alles kein Problem.

Es gibt Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Und es gibt Tages-Stätten für Menschen mit psychischen Krankheiten.
Die Menschen können dort arbeiten.
Aber die Menschen müssen bestimmte Sachen können.
Das ist bei den Zuverdienst-Angeboten anders.
Die Menschen müssen dort nicht so viel können.

h.

Sie brauchen dafür kein Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin.
Und ein Arzt oder eine Ärztin muss Sie nicht untersuchen.

Die Aufgaben passen zu den körperlichen und geistigen Fähigkeiten von den Personen.

Zuverdienst-Angebote sind verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:

  • Inklusions-Betriebe
  • Tages-Stätten
  • Hilfe-Angebote von der Psychiatrie.

Es gibt auch:

  • Zuverdienst-Firmen
  • Zuverdienst-Projekte
  • Einzel-Arbeits-Plätze.

Unter Zuverdienst fallen Angebote zur stundenweisen Beschäftigung. Sie richten sich an psychisch oder körperlich beeinträchtigte Menschen, die wegen Erwerbsminderung berentet sind und/oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Zuverdienstangebote bieten angepasste Arbeitszeiten auch unter drei Stunden täglich, individuelle Arbeitsanforderungen, Rücksichtnahme auf Leistungsschwankungen und Krankheitsausfälle.

Niedrigschwelliges Angebot

Im Gegensatz zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Tagesstätte für psychisch kranke Menschen sind Zuverdienstangebote niedrigschwellig konzipiert. Das heißt, Menschen, die einem Zuverdienst nachgehen, brauchen weder eine ärztliche Verordnung bzw. Begutachtung, und die angebotenen Tätigkeiten sind in ihren Anforderungen (zum Beispiel bezüglich Zeit und Arbeitsintensität) an ihren physischen und psychischen Möglichkeiten ausgerichtet.

Konzeption von Zuverdienstangeboten

Zuverdienstangebote sind in der Regel keine eigenständigen Angebote, sondern häufig Teil eines Inklusionsbetriebes, einer Tagesstätte oder eines sonstigen psychiatrischen Hilfeangebotes. Sie können unterschiedlich konzeptioniert sein als Zuverdienstfirmen, Zuverdienstprojekte oder auch Einzelarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

(ml) 2017