Arbeitsmarkt
Wie entwickeln sich die Arbeitslosenzahlen der schwerbehinderten Menschen durch die Pandemie? Könnte Corona auch positive Effekte auf die Beschäftigung haben? Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf die Werkstätten für behinderte Menschen? Wie wirkt sich Corona auf die Inklusionsbetriebe aus? Und welche allgemeinen Informationen gibt es zur Ausbildung und zum Handwerk? Und wie geht es den Beschäftigten psychisch?
Befragung „Long COVID im Arbeitsleben“
Long COVID betrifft Menschen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht vollständig genesen sind. Viele von ihnen sind im erwerbsfähigen Alter. Die Auswirkungen von Long COVID im Arbeitsleben können vielfältig sein, doch die berufliche Situation von Menschen mit Long COVID ist bisher kaum erforscht.
REHADAT führte daher 2022 eine Online-Befragung zum Thema durch.
Arbeitslosigkeit
(Die Bundesagentur für Arbeit hat Zahlen, in denen sich die Auswirkungen der Coronakrise spiegeln, von April 2020 bis März 2022 veröffentlicht. Hier der letzte Berichtsmonat März 2022:)
- Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen hat im Vergleich zum Vormonat leicht abgenommen und lag im März 2022 bei 166.366 Personen (im Februar 2022 bei 168.806 Personen). Das waren 7 % aller in Deutschland arbeitslos gemeldeten Menschen. Im Vergleich zum März 2020 waren im März 2022 8.840 (5,6 %) mehr schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet.
- Die Zahl der registrierten Arbeitslosen insgesamt ist im März 2022 gegenüber März 2020 um 26.795 oder 1,1 % auf 2.362.162 gestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist im Vergleich zum Anstieg bei allen arbeitslosen Menschen prozentual deutlich höher. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen geht langsamer zurück als die Arbeitslosigkeit aller Arbeitslosen.
Digitalisierung
Eine Folge der Corona-Pandemie ist die beschleunigte Digitalisierung der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Für Menschen mit Behinderungen könnte das die Chancen auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt erhöhen.
Werkstätten für behinderte Menschen
Die Corona-Krise hat auch Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) hart getroffen. In den meisten Bundesländern galt während des ersten Lockdowns ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot für die WfbM-Beschäftigten. Nach dem Lockdown wurden die Verbote aufgehoben, aber eine vollständige Wiederinbetriebnahme ist derzeit nach wie vor nicht möglich. Die Umsätze der Werkstätten werden also nicht so schnell das Niveau der Zeit vor der Corona-Krise erreichen.
Der Bundesrat hat im Juli 2020 deshalb einer Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung zugestimmt und eine Regelung zur Sicherung der Werkstattentgelte aufgenommen.
Der Dezember-Lockdown (16.12.2020) führte auch für die Werkstätten wieder zu neuen Einschränkungen. Werkstätten für behinderte Menschen sind oftmals in besonders betroffenen Branchen, wie der Gastronomie oder dem Einzelhandel, aktiv. Trotzdem bleiben bundesweite Betretungsverbote weitgehend aus.
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 die Regelung zu Sicherung der Werkstattentgelte auch für das Jahr 2021 beschlossen.
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Überbrückungshilfen WfbM
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) -
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Änderung Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
BAG WfbM -
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FAQ zum Corona-Virus
BAG WfbM -
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Newsletter-Archiv
53 Grad NORD Agentur und Verlag (Geschäftsbereich der GDW, Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mitte eG)
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe oder Inklusionsfirmen bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung und ermöglichen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter liegt in Inklusionsbetrieben zwischen 30 und 50 Prozent und ist damit höher als in anderen Unternehmen.
Inklusionsbetriebe als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt waren stark betroffen von Umsatzeinbrüchen, unterbrochenen Lieferketten und verunsicherten Belegschaften.
Zur Unterstützung von Inklusionsbetrieben, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäusern und gemeinnützigen Sozialunternehmen hat der Deutsche Bundestag bereits im letzten Herbst einen 100-Millionen-Euro Hilfsfonds beschlossen.