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Finanzielle Förderung für Unternehmen und Beschäftigte

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie deren Arbeitgeber können in vielen Fällen Förderleistungen in Anspruch nehmen. Auch kleinen Unternehmen, die nicht der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen unterliegen, steht diese Möglichkeit offen.