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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirkung und Wirksamkeit am Beispiel des Budgets für Arbeit

Ergebnisse einer qualitativen Befragung

Bibliographische Angaben

Autor/in:

Eikötter, Mirko

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

br - Behinderung und Recht, 2023, 62. Jahrgang (Heft 2), Seite 34-44, München: Boorberg, ISSN: 0341-3888

Jahr:

2023

Der Text ist von:
Eikötter, Mirko

Der Text steht in der Zeitschrift:
br - Behinderung und Recht, 62. Jahrgang (Heft 2), Seite 34-44

Den Text gibt es seit:
2023

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Mit dem Budget für Arbeit ist die Hoffnung verbunden, dass mehr Menschen mit einer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt werden als bisher. Der Gesetzgeber fordert, dass das Budget für Arbeit, genau wie andere Leistungen der Eingliederungshilfe, einer Wirkungskontrolle unterzogen wird.

Darüber hinaus unterliegen Leistungen der Leistungserbringer dem Gebot der Wirksamkeit, das heißt Tätigkeiten von Einrichtungen und Diensten im Zusammenhang mit dem Budget für Arbeit müssen wirksam sein.

Wirkung und Wirksamkeit sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen. In diesem Beitrag soll am Beispiel des Budgets für Arbeit eine Auslegung versucht werden, bei der empirisch erfasste Einflussfaktoren einbezogen werden.

Wo bekommen Sie den Text?

br - Behinderung und Recht; Fachzeitschrift für Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation
(vormals: Behindertenrecht - br; Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation)
https://www.boorberg.de/3413888

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

br - Behinderung und Recht; Fachzeitschrift für Inklusion, Teilhabe und Rehabilitation
(vormals: Behindertenrecht - br; Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation)
https://www.boorberg.de/3413888

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

Referenznummer:

R/ZS0059/0379

Informationsstand: 16.08.2023