Corona, Long COVID und Rehabilitation
Bei einer COVID-19-Erkrankung können noch lange nach der akuten Erkrankung Symptome vorhanden sein oder neu auftreten. Beschwerden und Spätfolgen betreffen oftmals auch Menschen, die nur leicht erkrankt waren und nicht im Krankenhaus behandelt werden mussten. Verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können dabei helfen, drohende Behinderungen abzuwenden oder zu mindern oder die Beschäftigung zu sichern.
Durch die Folgen einer COVID-19-Erkrankung kann die körperliche Leistungsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt werden und die Erwerbsfähigkeit gefährdet sein. Betroffene leiden beispielsweise unter andauernder Müdigkeit und Erschöpfung, Atemproblemen, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Konzentrationsstörungen und Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns.
Befragung „Long COVID im Arbeitsleben“
Die Auswirkungen von Long COVID im Arbeitsleben können vielfältig sein, doch die berufliche Situation von Menschen mit Long COVID ist bisher kaum erforscht.
REHADAT führte daher 2022 eine Online-Befragung zum Thema durch.
Für Patientinnen und Patienten, die im Zuge ihrer COVID-19 Erkrankung eine schwere Lungenentzündung erlitten haben und dabei langzeitbeatmet wurden und/oder bei denen ein Lungenversagen stattfand, kann es zu einer deutlich reduzierten Lungenfunktion kommen. Auch ohne künstlichen Beatmung oder Lungenversagen sind Atemprobleme nach überstandener Erkrankung häufig und die Menschen nicht mehr so leistungsfähig wie zuvor. Viele Patienten und Patientinnen klagen darüber, dass sie ihren früheren Alltag nicht mehr genauso bestreiten können oder sich erst Schritt für Schritt wieder herantasten. Aufstehen oder Treppe steigen sind schon teilweise eine zu große Belastung.
Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit und Durchfall sind Symptome, die immer wieder nach Covid-Infektionen berichtet werden. Abgeleitet von solchen und anderen Symptomen kommen Studien zu dem Urteil, dass mehr als die Hälfte der untersuchten Krankenhauspatientinnen und -patienten noch Monate nach ihrer Infektion mit dem so genannten Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) zu kämpfen haben.
Es handelt sich um einen chronischen Erschöpfungszustand, der sich an vielen Stellen im Körper bemerkbar macht und sich sowohl körperlich als auch mental äußern kann. Hinzu kommen viele weitere Symptome, darunter Verwirrtheit oder Bewegungsstörungen. Die Patientinnen und Patienten leiden häufig an Herzrhythmusstörungen, Schlafproblemen, Reizdarm, Schweißananfällen oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Nahrungsmitteln. Letztlich führen die zahlreichen Beschwerden dazu, dass die Menschen ihren Alltag nur mühevoll oder teilweise nicht mehr bewältigen können.
Viele Organe betroffen:
Auch andere Virus-Infektionen, beispielsweise eine Grippe, können bereits anhaltende Schäden im Körper verursacht haben. Noch kann die Vielzahl von Syndromen und die Anhäufungen von Symptomen, die Forschende nach einer Corona-Infektion feststellen, nicht klar eingegrenzt oder strikt klinisch zugeordnet werden. Dies liegt auch daran, dass Coronaviren Entzündungen im ganzen Körper auslösen können. Bei Untersuchungen von Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren, wurden an Geweben und Organen Schäden festgestellt, die sich über den ganzen Körper verteilten. So waren zum Beispiel Herz, Hirn, Nieren oder Darm betroffen. Man spricht von einer multisystemischen Erkrankung.
Darüber hinaus kann es zu COVID-19 assoziierten psychischen Folgestörungen wie Depressionen, Angststörungen und verstärktem Suchtverhalten wie Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit kommen. Durch den Verlust von Angehörigen, durch Arbeitsplatzverlust, Existenzängste und den Zusammenbruch sozialer Netze ist die psychische Gesundheit vieler Menschen gefährdet. Innerhalb einiger Gruppen, die beruflich oder familiär und sozial besonders hohen Belastungen ausgesetzt sind, beobachtet man zunehmend Erschöpfungsdepressionen oder Traumafolgestörungen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Je nach Schwere der Erkrankung können berufstätige COVID-Erkrankte, auch ohne Krankenhausaufenthalt, für viele Wochen arbeitsunfähig sein und brauchen Unterstützung, um auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Bei einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als sechs Wochen innerhalb der letzten 12 Monate, ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Sinn und Zweck des BEM ist es, Beschäftigte nach längerer Krankheitszeit dauerhaft wieder in den Betrieb einzugliedern, weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden und damit das Arbeitsverhältnis auf lange Sicht zu erhalten.
Es geht darum, frühzeitig zu erkennen, ob Beschäftigte Hilfe und Unterstützung zur Sicherung ihrer Erwerbsfähigkeit benötigen und entsprechend zu handeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung arbeitsbedingt ist oder nicht. Ein rechtzeitig durchgeführtes BEM sollte es langfristig erkrankten Beschäftigten ermöglichen, in kleinen Schritten (dauerhaft) wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.
Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben
Viele Menschen müssen nach einer COVID-Erkrankung, insbesondere nach längerem Krankenhausaufenthalt, weiter medizinisch begleitet werden und/oder die Erwerbsfähigkeit kann gemindert oder gefährdet sein. Verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können dabei helfen, drohende Behinderungen oder Erkrankungen abzuwenden oder zu mindern oder die Beschäftigung zu sichern.
Haus- und Fachärzte beziehungsweise Fachärztinnen sowie Post-COVID-Ambulanzen, die bei einigen Kliniken eingerichtet wurden, können die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen.
Welcher Rehabilitationsträger für medizinische Rehabilitationsleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und der Aufgabe des jeweiligen Trägers. Die Rehabilitationsträger bieten auf ihren Webseiten weiterführende Informationen an.
- Ist durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gefährdet, bietet die Deutsche Rentenversicherung passende Rehabilitationsleistungen und auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an.
- Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger (zum Beispiel die Rentenversicherung) zuständig ist.
- Personen, bei denen die Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wurde, können sich an ihren Durchgangsarzt, beziehungsweise ihre Durchgangsärztin oder direkt an ihren Unfallversicherungsträger wenden, wenn sie Bedarf an Rehabilitationsleistungen haben. Die sogenannten BG-Kliniken bieten als medizinische Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Informationen.
- Für Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen, ist die Krankenversicherung für medizinische Reha-Leistungen zuständig. (Quelle: Meldung des BMAS vom 4.10.2021)
Medizinische Rehabilitation
Patientinnen und Patienten, die nach einer COVID-19-Erkrankung zu geschwächt sind, um nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in den Alltag einzusteigen, können eine Anschlussrehabilitation bei ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Ziel einer Anschlussreha ist es, verloren gegangene Funktionen oder Fähigkeiten wiederzuerlangen oder auszugleichen und die Betroffenen wieder an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens heranzuführen. Die Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar nach einer abgeschlossenen Akutbehandlung. Die Sozialdienste der Krankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt kann eine medizinische Rehabilitation nötig werden. Bundesweit bieten die Rehabilitationskliniken ein breites Behandlungsspektrum für diverse Krankheitsbilder an, die Folge von COVID-19 sein können. Bei einigen Kliniken wurden Post-COVID-Ambulanzen eingerichtet, die Erkrankte fächerübergreifend behandeln.
Ambulant oder stationär?
Die stationäre medizinische Rehabilitation ist in der Regel die geeignete Behandlungsform, da Patientinnen und Patienten nach einer schwer verlaufenen COVID-19-Erkrankung einen erhöhten Bedarf an bestimmten Therapien wie Atemgymnastik, Psychotherapie oder Ergotherapie haben können. Aber auch eine ganztägig ambulante Rehabilitation kann zum Erfolg führen. Ob sie geeignet ist, hängt von den Funktionsstörungen, dem Infektionsstatus und der Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten ab. Ansprechstelle zum Thema COVID-19 und Rehabilitation ist für gesetzlich Versicherte vor allem die Deutsche Rentenversicherung.
Berufliche Rehabilitation
Mittlerweile haben erste Anbieter spezielle Angebote zur beruflichen Reha für Menschen mit Long COVID oder Post COVID gestartet. So haben die Berufsförderungswerke der INN-tegrativ GmbH ein Angebot zur beruflichen Reha entwickelt, das die besonderen Bedarfe an eine berufliche Rehabilitation für an Long COVID oder Post COVID Erkrankte aufgreift und förderfähig über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass die bekannten Reha-Angebote oder eine betriebliche Wiedereingliederung (z. B. über das Hamburger Modell) nicht immer ausreichend geeignet sind, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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Reha-Einrichtungsverzeichnis / Suchmöglichkeit nach Einrichtungen für Long- und Post-COVID-Reha
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation -
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Reha-Angebot für COVID-19-Erkrankte
Deutsche Rentenversicherung Bund -
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Berufliche Rehabilitation für an Long-COVID und Post-COVID erkrankte Menschen
INNtegrativ GmbH -
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Medizinische Rehabilitation
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Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
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Medizinisch-berufliche Rehabilitation – Phase II
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Berufliche Rehabilitiation
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Auswirkungen von Corona auf die Rehabilitation
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) informiert über eine Publikation und auf ihren Seiten zu den Auswirkungen von Corona auf die Rehabilitation. Dazu gehören Zahlen und Fakten rund um Rehabilitationsmaßnahmen sowie eine Zusammenstellung von Gesetzen und Empfehlungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Rehabilitation. Eine Befragung der BAR, die seitens des BMAS initiiert wurde, ergab zum Stand Januar 2022, dass der Versorgungsbereich der medizinischen Rehabilitation überwiegend auf die Versorgung von Betroffenen mit Long COVID vorbereitet ist.
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Corona und Reha
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), PDF | 4,29 MB -
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Corona – Rechtliche Entwicklungen
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) -
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Long COVID in der Reha: Erhebung
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Rehabilitationskliniken
In REHADAT finden Sie Hinweise auf Reha-Kliniken und ihr Behandlungsspektrum. Einige Kliniken haben begonnen, sich auf die Nachbehandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten einzurichten. Mehrheitlich sind das Einrichtungen, die auf Atemwegserkrankungen und psychosomatische Erkrankungen spezialisiert sind.
Die Angaben in REHADAT zu Reha-Kliniken beziehen sich auf zwei Verzeichnisse:
Das Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) informiert über das Behandlungsspektrum und die Spezialisierung von ca. 1.080 stationären und ambulanten Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation. Seit März 2023 bietet das Verzeichnis auch die gezielte Suchmöglichkeit nach Reha-Einrichtungen, die Long- und Post-COVID behandeln.
Die Webseite rehakliniken.de ermöglicht die Suche nach 1.500 Reha-Kliniken, Kurkliniken und Reha-Einrichtungen in ganz Deutschland mit Angaben zu Diagnostik, Therapie und Ausstattung der Einrichtungen.
Durch Eingabe von Suchbegriffen wie MBOR (Medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation) oder Phase II (Medizinisch-berufliche Rehabilitation) können bei rehakliniken.de Einrichtungen mit Angeboten zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation gefunden werden.