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Angaben zum Urteil
Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern
Gericht:
BAG
Aktenzeichen:
2 AZR 667/02
Urteil vom:
11.12.2003
Grundlage:
KSchG § 1 / BGB § 611 Abs. 1
Leitsätze:
a) Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.
b) Kennt der Arbeitgeber lediglich die objektiv messbaren Arbeitsergebnisse, so genügt er im Kündigungsschutzprozess seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen ersichtlich ist, dass die Leistungen des Arbeitnehmers deutlich hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleiben, also die Durchschnittsleistung erheblich unterschreiten. Alsdann ist es Sache des Arbeitnehmers, hierauf zu entgegnen, zB darzulegen, warum er mit seiner deutlich unterdurchschnittlichen Leistung dennoch seine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpft. Trägt der Arbeitnehmer derartige Umstände nicht vor, gilt das schlüssige Vorbringen des Arbeitgebers als zugestanden (§ 138 Abs 3 ZPO). Es ist dann davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft.
2. Eine personenbedingte Kündigung wegen Minderleistungen setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer gegen die subjektiv zu bestimmende Leistungspflicht verstößt. Es kommt darauf an, ob die Arbeitsleistung die berechtigte Erwartung des Arbeitgebers von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen in einem Maße unterschreitet, dass ihm ein Festhalten an dem (unveränderten) Arbeitsvertrag unzumutbar wird.
Fortsetzung/Langtext
Rechtsweg:
ArbG Dortmund, Urteil vom 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
LAG Hamm, Urteil vom 27. August 2002 - 19 (11) Sa 1167/01
Revision aufgehoben, Zurückverweisung an das LAG
LAG Hamm, Urteil vom 01.02.2005 - 19 (11) Sa 1167/01
Quelle:
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG:WfbM)
Referenznummer:
R/R1897
Weitere Informationen
Themen:
- Kündigung /
- Kündigung wegen Minderleistung
Schlagworte:
- Arbeitsgerichtsbarkeit /
- Arbeitsplatz /
- BAG /
- Beeinträchtigung /
- Durchschnittsleistung /
- Kündigung /
- Leistungsfähigkeit /
- Minderleistung /
- Nachweis /
- personenbedingte Kündigung /
- Urteil /
- Vergleichbarkeit /
- verhaltensbedingte Kündigung
Informationsstand: 05.04.2004