- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Beitrag B4-2005: Auswirkungen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen
Teil 1
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
Herausgeber/in:
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 2005, 5 Seiten: PDF
Jahr:
2005
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 155 KB)
Abstract:
Im Rahmen seiner Institutsarbeit veröffentlicht das IQPR in drei verschiedenen Diskussionsforen Diskussionsbeiträge zu aktuellen Themen des SGB IX und der sozialmedizinischen Begutachtung. Damit soll ein weiterer Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden, in dem auch Sie herzlich eingeladen sind, zu einzelnen Informationen Stellung zu nehmen oder einen eigenen Beitrag einzureichen.
Themenkomplexe zum SGB IX sind in das Forum A - Leistungen zur Teilhabe und Prävention - und das Forum B - Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements - untergliedert. Ziel ist es, die rechtswissenschaftliche Diskussion, Kommunikation und Weiterentwicklung von Rechtsfragen aus dem SGB IX zu fördern sowie eine Behandlung in der Kommentarliteratur anzuregen. Sie richten sich in erster Linie an Kommentatoren des SGB IX, aber auch an alle anderen an Rechtsfragen des SGB IX interessierten Personen.
Das Forum C - Gutachten und Assessment - hat die Erörterung von Fragen der sozialmedizinischen Begutachtung und zu den immer wichtiger werdenden Assessmentverfahren zum Ziel. Thematisch ergeben sich Schnittbereiche mit den Rechtsfragen des SGB IX. Angesprochen werden hier insbesondere Richter und Sozialmediziner und wiederum alle Personen, die ein entsprechendes Interesse am Themengebiet haben.
Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer dreiteiligen Serie, die sich mit den bis dato nur wenig untersuchten Konsequenzen des § 84 Absatz 1 SGB IX auf das System des Kündigungsschutzes auseinandersetzt. In ihrem ersten Beitrag klärt die Autorin, in welchen Fällen § 84 Absatz 1 SGB IX ein Tätigwerden des Arbeitgebers vorsieht und stellt klar, dass Absatz 2 gegenüber Absatz 1 die speziellere Vorschrift ist. Weiterhin arbeitet sie heraus, dass § 84 Absatz 1 SGB IX auch im Vorfeld von Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen Anwendung findet.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Änderungskündigung /
- Arbeitgeber /
- Außerordentliche Kündigung /
- Auswirkung /
- Betrieb /
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Betriebsbedingte Kündigung /
- Deutschland /
- Diskussion /
- Gesetz /
- Gesetzesumsetzung /
- Kündigungsschutz /
- Personenbedingte Kündigung /
- Prävention /
- Recht /
- Rechtsauslegung /
- Rechtsfolge /
- SGB IX /
- Stellungnahme /
- Umsetzung /
- Verhaltensbedingte Kündigung
Informationen in der ICF:
§ 167 SGB IX Prävention/Betriebliches Eingliederungsmanagement | REHADAT-Recht
Teil 2 des Artikels | REHADAT-Literatur
Teil 3 des Artikels | REHADAT-Literatur
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Seit 2010 ist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) Träger des Diskussionsforums:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
Homepage: https://www.reha-recht.de
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
IQPRB0504
Informationsstand: 29.06.2006