- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Beitrag B6-2005: Auswirkungen des § 84 Abs. 1 SGB IX auf den Kündigungsschutz bei verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen
Teil 3
Sammelwerk / Reihe:
Autor/in:
Herausgeber/in:
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 2005, 7 Seiten: PDF
Jahr:
2005
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 169 KB)
Abstract:
Im Rahmen seiner Institutsarbeit veröffentlicht das IQPR in drei verschiedenen Diskussionsforen Diskussionsbeiträge zu aktuellen Themen des SGB IX und der sozialmedizinischen Begutachtung. Damit soll ein weiterer Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden, in dem auch Sie herzlich eingeladen sind, zu einzelnen Informationen Stellung zu nehmen oder einen eigenen Beitrag einzureichen.
Themenkomplexe zum SGB IX sind in das Forum A - Leistungen zur Teilhabe und Prävention - und das Forum B - Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements - untergliedert. Ziel ist es, die rechtswissenschaftliche Diskussion, Kommunikation und Weiterentwicklung von Rechtsfragen aus dem SGB IX zu fördern sowie eine Behandlung in der Kommentarliteratur anzuregen. Sie richten sich in erster Linie an Kommentatoren des SGB IX, aber auch an alle anderen an Rechtsfragen des SGB IX interessierten Personen.
Das Forum C - Gutachten und Assessment - hat die Erörterung von Fragen der sozialmedizinischen Begutachtung und zu den immer wichtiger werdenden Assessmentverfahren zum Ziel. Thematisch ergeben sich Schnittbereiche mit den Rechtsfragen des SGB IX. Angesprochen werden hier insbesondere Richter und Sozialmediziner und wiederum alle Personen, die ein entsprechendes Interesse am Themengebiet haben.
Im dritten und letzten Teil der Beitragsserie über Konsequenzen des § 84 Absatz 1 SGB IX auf das System des Kündigungsschutzes setzt sich die Autorin mit den Auswirkungen der Nichtbeachtung des § 84 Absatz 1 SGB IX auseinander. Dabei gelangt sie zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung unabhängig davon, ob sie aus behinderungsbedingten Gründen erfolgt, immer dann unwirksam ist, wenn zuvor kein Eingliederungsmanagement nach § 84 Absatz 1 SGB IX durchgeführt wurde.
Eine Kündigung kann allenfalls dann Bestand haben, wenn aus Gründen gekündigt wird, die bereits Gegenstand eines solchen Eingliederungsmanagements waren und daneben lediglich andere noch nicht nach § 84 Absatz 1 SGB IX erörterte Gründe bestehen, auf die die Kündigung aber nicht gestützt wird. Umgekehrt wird klargestellt, dass die erfolglose Durchführung eines Eingliederungsmanagements nach § 84 Absatz 1 SGB IX keine Vermutung für die soziale Rechtfertigung einer Kündigung begründet.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arbeitgeber /
- Auswirkung /
- Betrieb /
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Betriebsbedingte Kündigung /
- Deutschland /
- Diskussion /
- Effektivität /
- Gesetz /
- Gesetzesumsetzung /
- Kündigung /
- Kündigungsschutz /
- Personenbedingte Kündigung /
- Prävention /
- Recht /
- Rechtsauslegung /
- Rechtsfolge /
- SGB IX /
- Stellungnahme /
- Umsetzung /
- Verhaltensbedingte Kündigung
Informationen in der ICF:
§ 167 SGB IX Prävention/Betriebliches Eingliederungsmanagement | REHADAT-Recht
Teil 1 des Artikels | REHADAT-Literatur
Teil 2 des Artikels | REHADAT-Literatur
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Seit 2010 ist die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) Träger des Diskussionsforums:
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)
Reha-Recht.de das Onlineportal für Rehabilitations- und Teilhaberecht
Homepage: https://www.reha-recht.de
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
IQPRB0506
Informationsstand: 29.06.2006