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Angaben zum Forschungsprojekt
Assistenzkosten für verschiedene Gremiensitzungen des BSK e.V.
Als Verein für Menschen mit Körperbehinderungen wollen wir es allen Mitgliedern gleichberechtigt ermöglichen an der Vereinsarbeit aktiv teilzunehmen. Die hierfür erforderlichen Assistenzkosten kann der Verein alleine nicht tragen. Aus diesem Grund erhalten wir eine Förderung nach Nr. 3 e der Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Vereine, um die uns entstehenden Kosten für notwendige Assistenzleistungen zu decken.
Im Jahr 2017 fallen voraussichtliche Assistenzkosten für die folgenden vereinsinternen und externen Veranstaltungen an:
- Bundesvorstandssitzung
- Delegiertenversammlung
- Hauptausschuss
- Sozialpolitischer Ausschuss
- Treffen der Fachteams
- Treffen der Landesvertretungen/Landesverbände sowie
- Gremienarbeit wie z. B. DPWV, BAG Selbsthilfe, DVfR, DBR
Beginn:
01.07.2017
Abschluss:
31.12.2018
Art:
Eigenprojekt / Gefördertes Projekt
Kostenträger:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (§ 19 BGG, Förderrichtlinie vom 26.10.2016)
Weitere Informationen
Referenznummer:
R/FO125777
Informationsstand: 20.08.2019