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Angaben zum Forschungsprojekt
Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis
In dem Projekt 'Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis: Die UN-Behindertenrechtskonvention' hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte Fachtage für die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit angeboten. Ziel dieser Veranstaltungen war es, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu informieren und in einen offenen Austausch über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in sozialgerichtlichen Streitigkeiten zu treten. Dabei diskutierten die Teilnehmenden anhand von Fallbeispielen die Bedeutung und Tragweite einzelner Bestimmungen der UN-BRK.
Ein Expert_innenkreis hat das Projekt begleitet. Dieser unterstützte von Anfang an die Konzeption und Durchführung der Fachtage sowie die Entwicklung einer praxisnahen Materialsammlung. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen gestaltete ein Team aus zwei Personen mit sozialrechtlicher beziehungsweise völkerrechtlicher Expertise.
Beginn:
01.01.2017
Abschluss:
31.12.2018
Art:
Eigenprojekt / Gefördertes Projekt
Kostenträger:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Weitere Informationen
Referenznummer:
R/FO125845
Informationsstand: 31.01.2020