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Angaben zum Forschungsprojekt
Assistenzkosten für verschiedene Gremiensitzungen
Als Verein für Menschen mit Körperbehinderungen wollen wir es allen Mitgliedern gleichberechtigt ermöglichen, an der Vereinsarbeit aktiv teilzunehmen. Die hierfür erforderlichen Assistenzkosten kann der Verein alleine nicht tragen. Aus diesem Grund beantragen wir eine Förderung nach Nr. 3 e der Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Vereine, um die uns entstehenden Kosten für notwendige Assistenzleistungen zu decken.
Die Besetzung der Gremien als Verband der Behinderten Selbsthilfe erfolgt überwiegend mit Menschen mit Behinderungen. Nur Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Assistenz. Es werden keine Assistenzkosten für hauptamtliche Mitarbeiter/-innen beantragt.
Beginn:
01.01.2019
Abschluss:
31.12.2021
Art:
Gefördertes Projekt
Kostenträger:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (§ 19 BGG, Förderrichtlinie vom 26.10.2016)
Projektträger des BMAS: gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH
Weitere Informationen
Referenznummer:
R/FO125851
Informationsstand: 18.07.2019