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Bibliographische Angaben zur Publikation
Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubert Hüppe, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 15/5072
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Deutscher Bundestag und Bundesrat
Quelle:
Deutscher Bundestag - Drucksachen, 2005, Drucksache 15/5183, 29.03.05, Berlin: Heenemann, ISSN: 0722-8333
Jahr:
2005
Link(s):
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Abstract:
Abgebildet ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubert Büppe, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU zum Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen ist gesetzlich verankert. Trotzdem ist das Angebot an ambulanten Dienstleistungsstrukturen für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen in Deutschland noch immer mangelhaft. Ambulante Hilfen machen es den hilfebedürftigen Menschen möglich, in der eigenen Wohnung zu wohnen und dort eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Die CDU/CSU kritisiert den Mangel an solchen ambulanten Strukturen und fragt die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie plant, um diese zukünftig zu fördern.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Dokumente & Recherche
Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DIP)
Homepage: https://www.bundestag.de/drs
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Referenznummer:
BTDR0120A
Informationsstand: 14.11.2008