in Literatur blättern
- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Ein Arbeitsplatz, der nicht behindert
Autor/in:
Herausgeber/in:
Landschaftsverband Rheinland (LVR) - Hauptfürsorgestelle; Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) - Hauptfürsorgestelle
Quelle:
Köln: Eigenverlag, 1987, Stand: 1987
Jahr:
1987
Abstract:
Anhand eines Praxisbeispiels wird in einem Faltblatt dargestellt, was die Hauptfürsorgestelle für die berufliche Eingliederung Schwerbehinderter tun kann. Es muss ein Arbeitsplatz nach Maß geschaffen werden zum Beispiel bei einem technischen Zeichner, der nicht am Zeichenbrett stehen kann, muss das Zeichenbrett stufenlos einstellbar konstruiert werden, ein Stuhl muss in alle Richtungen verstellbar sein und eine elektrische Radiervorrichtung - zum Beispiel ein NC-Scriber 22 - muss vorhanden sein.
Bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes helfen die Ingenieure des technischen Beratungsdienstes. Die Kosten für den Arbeitgeber kommen vom Landesverband bis zu 100 Prozent der erforderlichen Investitionssumme übernommen werden.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Technisches Zeichnen | REHADAT-Gute Praxis
Zeichenhilfen | REHADAT-Hilfsmittel
Dokumentart:
Graue Literatur
Bezugsmöglichkeit:
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
LVR-Dezernat Soziales
Homepage: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/lp_soziales_neu.js...
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/GL0056
Informationsstand: 22.07.1991