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Bibliographische Angaben zur Publikation
Trägerübergreifende Koordination bzw. Kooperation nach den §§ 10-12 SGB IX: Aufgabe oder Programmsatz?
Vortrag auf dem Dreiundzwanzigsten Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium vom 10. bis 12. März 2014 Karlsruhe
Sammelwerk / Reihe:
Arbeit - Gesundheit - Rehabilitation
Autor/in:
Schian, Marcus; Stähler, Thomas P.
Herausgeber/in:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Quelle:
Berlin: Eigenverlag, 2014, Seite 327-329
Jahr:
2014
Abstract:
Hintergrund und Ziel:
Es besteht Anlass zur Vermutung, dass - bedingt durch die aufgezeigten Unklarheiten hinsichtlich der §§ 10 bis 12 des Neunten Sozialgesetzbuches - diese Normen beziehungsweise die sozialdatenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen in der Praxis unter Umständen zurückhaltend angewendet werden, wenn ein bestehender Rehabilitationsbedarf das Tätigwerden mehrerer Leistungsträger erforderlich macht. Dies kann dazu führen, dass gegebenenfalls allein deshalb mehrfache Datenerhebungen erfolgen und Prozesse der trägerübergreifenden Zusammenarbeit verzögert werden, zum Beispiel bei der Bedarfsfeststellung. Da Rehabilitation regelmäßig umso erfolgreicher ist, je früher sie einsetzt, können Verzögerungen insbesondere die Verwirklichung der sozialen Rechte auf Rehabilitation und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund soll die rechtliche Einordnung des in den §§ 10 bis 12 des Neunten Sozialgesetzbuches niedergelegten gesetzlichen Auftrags zur trägerübergreifenden Koordination beziehungsweise Kooperation geklärt werden. Diese Klärung muss insbesondere im Einklang mit dem vom Bundesverfassungsgericht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung stehen.
Methode:
Ergebnisse:
Auch Sinn und Zweck der Vorschriften des Neunten Sozialgesetzbuches sprechen klar dafür. Denn angesichts der (leistungs-)gesetzlich verankerten heterogenen Interessenlagen der beteiligten Rehabilitationsträger würden unverbindliche Programmsätze den mit dem Neunten Sozialgesetzbuches unter anderem verfolgten oben genannten Zweck nicht erreichen können. Aspekte der Verfassungs- beziehungsweise Europarechtskonformität und rechtspolitische Erwägungen - vor allem mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - stehen im Ergebnis einer Einordnung der gesetzlichen Aufträge aus den §§ 10 bis 12 des Neunten Sozialgesetzbuches als verbindliche 'Aufgabe' nicht entgegen. Insbesondere enthält diese Einordnung noch keine Festlegung dazu, in welchem Umfang eine Datenerhebung, -verarbeitung (insbesondere: -übermittlung) und -nutzung zur Erfüllung dieser Aufgabe jeweils 'erforderlich' im Sinne des Sozialdatenschutzes ist. Selbstverständlich sind bei der Umsetzung dieser Aufgabe die Gewährleistungen zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unter anderem durch die gebotene Beteiligung des Betroffenen streng zu beachten.
Schlussfolgerung und Ausblick:
und Kooperation ist grundsätzlich als eine verbindliche, im Sozialverwaltungsverfahren regelhaft zu beachtende 'Aufgabe' der Rehabilitationsträger zu bewerten, auch im Sinne der sozialdatenschutzrechtlichen Vorschriften im Zehnten Sozialgesetzbuch und in den Leistungsgesetzen. Mit Blick auf die grundsätzlich gebotene restriktive Anwendung grundrechtsbezogener Vorschriften ist es für eine sozialdatenschutzkonforme Umsetzung dieser Aufgabe umso bedeutsamer, nur solche Datenerhebungen, -verarbeitungen (insbesondere: -übermittlungen) und -nutzungen vorzunehmen, die dafür auch 'erforderlich' im Sinne der sozialdatenschutzrechtlichen Regelungen sind. Insoweit erscheint die Entwicklung entsprechender Maßstäbe zur Auslegung dieses Begriffs als hilfreich.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Sammelwerk '23. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium: Arbeit - Gesundheit - Rehabilitation' | REHADAT-Literatur
§ 10 SGB IX a. F. Koordinierung der Leistungen | REHADAT-Recht
§ 11 SGB IX a. F. Zusammenwirken der Leistungen | REHADAT-Recht
§ 25 SGB IX Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Sammelwerksbeitrag / Forschungsergebnis
Bezugsmöglichkeit:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Forschungsportal der Deutschen Rentenversicherung
Homepage: http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortal...
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Referenznummer:
R/NV362268
Informationsstand: 17.04.2014