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Bibliographische Angaben zur Publikation
Eingliederungshilfe für den behinderungsbedingten Studienmehrbedarf: Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes: Was bleibt? Was ändert sich?
Autor/in:
k. A.
Herausgeber/in:
Deutsches Studentenwerk (DSW); Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Quelle:
Berlin: Eigenverlag, Online-Ressource, 2017, 8 Seiten: PDF
Jahr:
2017
Link(s):
Ganzen Text lesen (PDF | 156 KB)
Abstract:
Kosten für 'ausbildungsbedingte' Mehrbedarfe können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) übernommen werden. Die Regelungen gelten weiterhin bis zum 31. Dezember 2019. Voraussichtlich ab 1. Januar 2020 werden dann die Regelungen zur Teilhabe an Bildung nach Artikel 1 des Bundesteilhabegesetzes gelten. Ausnahme: Studierende können von Neuregelungen zum Einsatz von Vermögen bereits ab 1. Januar 2017 profitieren.
[Aus: Information der Herausgeberin]
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Graue Literatur / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Deutsches Studentenwerk (DSW)
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Homepage: https://www.studentenwerke.de/de/behinderung
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Referenznummer:
R/NV5997
Informationsstand: 12.06.2017