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Bibliographische Angaben zur Publikation
Schutz der Sozialdaten und Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Behindertenrecht, 2013, 52. Jahrgang (Heft 2), Seite 49-57, München: Boorberg, ISSN: 0341-3888
Jahr:
2013
Abstract:
Die Autorin gibt allgemeine Informationen zum Datenschutz und zum Sozialdatenschutz beim Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 folgende SGB IX und stellt wichtige Grundsätze heraus:
- Es dürfen nur die für die Bearbeitung des jeweiligen Falles erforderlichen Daten ermittelt werden.
- Die erforderlichen Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen einzuholen.
- Der Betroffene muss sich in jedem Fall mit der Weiterleitung seiner besonders geschützten Gesundheitsdaten wie beispielsweise den Angaben über seine Erkrankungen und seine Behinderungen, Ausführungen zur Anamnese in Arztgutachten oder in IFD-Berichten ausdrücklich einverstanden erklären.
- Welche Daten im Kündigungsschutzverfahren erforderlich sind, richtet sich nach dem, dem Antrag zugrunde liegenden, Kündigungsgrund.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Behindertenrecht - Fachzeitschrift für Fragen der Rehabilitation
Homepage: https://www.boorberg.de/3413888
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Referenznummer:
R/ZS0059/0204
Informationsstand: 12.04.2013