in Literatur blättern
- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
Das Recht auf Teilhabe: Über die Jugendarbeit mit behinderten Menschen
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)
Quelle:
Leben und Weg, 2009, 48. Jahrgang (Ausgabe 2), Seite 18-20, Krautheim/Jagst: Eigenverlag, ISSN: 0724-3820
Jahr:
2009
Abstract:
Carola Rennstich diskutiert das Thema Jugendarbeit und geht dabei besonders auf Jugendarbeit mit behinderten Menschen ein. Nach dem Sozialgesetzbuch VIII ist Jugendarbeit ein freiwilliges Angebot, das die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen soll. Alle Menschen unter 27 Jahren gelten als junge Menschen. Menschen, die älter als 27 Jahre alt sind, dürfen allerdings in einem angemessenen Umfang einbezogen werden.
Das SGB V gibt eine weitere Definitionsmöglichkeit. Hier sind die gesetzlichen Grundlagen für die Krankenversicherung (KV) festgeschrieben. Die Krankenversicherung unterscheidet neben dem Alter auch den Ausbildungsstand der Kinder. Ein Kind ist bis zu seinem 18. Lebensjahr familienversichert. Danach kann die Familienversicherung fortgeführt werden, wenn das Kind keine Arbeit hat oder wenn man sich seit der Kindheit nicht selbst versorgen kann. Demnach würde ein Mensch mit Behinderung immer Kind bleiben.
Der Gesetzgeber hat keine klare Altersabgrenzung von Jugendlichen und Erwachsenen vorgenommen, sodass auch Jugendliche über 27 Jahre an Angeboten der Jugendarbeit nach dem SGB VIII teilnehmen können. Jugendarbeit wird von vielen Trägern in unterschiedlichen Bereichen angeboten. Zu den Anbietern gehören Verbände, Gruppen, Jugendinitiativen und öffentliche Träger. Die Jugendhilfe unterstützt und fördert die Jugendarbeit.
Die Angebote sollen den jungen Menschen in seiner Entwicklung fördern und unterstützen. Diese können von den Jugendlichen mitgestaltet werden, sodass die Selbstbestimmung der Jugendlichen gestärkt und das gesellschaftliche Miteinander gefördert wird. Ein Punkt in der UN-Behindertenrechtskonvention handelt von dem Recht auf inklusive Bildung. Zudem wurden Forderungen laut, das dreigliedrige Schulsystem abzuschaffen. Zu diesem Thema trafen sich Ende Januar Vertreter der Politik, Schulen und Verbände. Hier war man sich einig, dass es eine systemische Veränderung brauche.
Sport und Mobilität bilden ebenfalls wichtige Voraussetzungen, um Einschränkungen zu vermeiden und selbstständiger zu sein. Deswegen haben viele Vereine ihr Angebot für Rollstuhlfahrer erweitert. Kunst bildet vor allem für Menschen mit Behinderung eine Plattform, um sich über Einschränkungen hinweg auszudrücken. Einige Vereine bieten bereits spezielle Theater- beziehungsweise Kunstwerkstätten für behinderte Menschen an.
Der BSK bietet nun erstmals Mobilitätstrainingskurse für Kinder und Jugendliche im Rollstuhl an. Dieses Projekt wird durch die neue Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des integrativen Sports ermöglicht.
Neben den Mobilitätstrainingskursen sind auch noch weitere Projekte in Planung. Jugendarbeit, so fasst die Autorin zusammen, ist sehr vielseitig. Sie bietet ein breites Angebotsspektrum und lässt viel Raum für Kreativität und Innovation. Allerdings lassen sich diese Möglichkeiten nur ausschöpfen, wenn alle an einem Strang ziehen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Leben & Weg - Magazin für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Körperbehinderung
Homepage: https://www.bsk-ev.org/publikationen/leben-weg/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0065/7207
Informationsstand: 22.07.2009