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Bibliographische Angaben zur Publikation
Teilhabechancengesetz - Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose?
Autor/in:
Herausgeber/in:
LERNEN FÖRDERN - Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e.V.
Quelle:
Lernen fördern, 2019, 39. Jahrgang (Heft 1), Seite 30, Stuttgart: Eigenverlag, ISSN: 0720-8316
Jahr:
2019
Abstract:
Am 1. Januar 2019 trat das so genannte 'Teilhabechancengesetz' in Kraft. Damit will die Bundesregierung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung die Teilhabe von Langzeitarbeitslosen auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt verbessern. Neu bzw. neugefasst sind die Paragrafen 16 e und 16i des SGB II. Beide zielen darauf ab, Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Die Förderung unterscheidet sich von bisherigen Regelinstrumenten und Programmen insbesondere durch ihre Dauer (bis zu fünf Jahren) und Höhe (bis zu 100 Prozent) sowie durch die Einbeziehung aller Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen unabhängig ihrer Art, Rechtsform, Branche und Region. Neu ist auch die Finanzierung eines Coachings, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden. Zudem wurden die neuen Förderinstrumente transparent und einfach handhabbar gestaltet.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Allgemeiner Arbeitsmarkt /
- Arbeitgeber /
- Arbeitslosigkeit /
- Arbeitsmarkt /
- Arbeitsmarktpolitik /
- Berufliche Rehabilitation /
- Beschäftigungschance /
- Coaching /
- Diskussion /
- Förderung /
- Instrument /
- Langzeitarbeitslosigkeit /
- Langzeitverlauf /
- Rehabilitand /
- SGB II /
- Sozialer Arbeitsmarkt /
- Teilhabe am Arbeitsmarkt /
- Teilhabechance /
- Teilhabechancengesetz
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
LERNEN FÖRDERN
Homepage: https://lernen-foerdern.de/publikationen/zeitschrift/
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0077/0097
Informationsstand: 19.08.2019