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Bibliographische Angaben zur Publikation
Was bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Arbeitsassistenz in der Praxis?
Meilenstein zur beruflichen Inklusion
Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Quelle:
Sichtweisen, 2018, 72. Jahrgang (Heft 09), Berlin: Eigenverlag, ISSN: 2511-6991
Jahr:
2018
Link(s):
Abstract:
Die Bewilligung einer Arbeitsassistenz dient nicht vorrangig der Vermeidung von Arbeitslosigkeit und der Förderung einer gewinnbringenden Tätigkeit: Das hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang des Jahres in einem Urteil deutlich gemacht. Vielmehr soll Assistenz Menschen mit Behinderung gleiche Chancen in ihrer Berufsausübung sichern.
Das Urteil wird zu einer deutlich veränderten Praxis in der Leistungsgewährung führen. Dr. Michael Richter, Geschäftsführer der Rechtsberatungsgesellschaft 'Rechte behinderter Menschen', hat den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht juristisch vertreten. In dem Artikel für das DBSV Verbandsmagazin 'Sichtweisen' erläutert er, was das Urteil konkret für Menschen bedeutet, die Arbeitsassistenz benötigen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Anspruch /
- Arbeitsassistenz /
- Assistenz /
- Berufliche Inklusion /
- Berufliche Rehabilitation /
- Chancengleichheit /
- Deutschland /
- Grundrecht /
- Hörbuch/DAISY /
- Inklusionsamt /
- Kostenübernahme /
- Mensch mit Behinderung /
- Mensch mit Schwerbehinderung /
- Punktschrift-Version /
- Recht /
- Rechtsanspruch /
- Selbstbestimmtes Leben /
- Selbstverwirklichung /
- Teilhabe /
- Urteil /
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Verbandszeitschrift Sichtweisen (vormals: 'Die Gegenwart')
Homepage: https://www.dbsv.org/verbandszeitschrift-sichtweisen.html
Sichtweisen erscheint in verschiedenen Formaten: als sehbehindertengerechte Schwarzschrift-Ausgabe, in Punktschrift zum Lesen mit den Fingern oder zum Hören auf der DAISY-CD 'DBSV-Inform', die zusätzlich die Hörzeitschriften der DBSV-Landesvereine enthält.
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0114/0002
Informationsstand: 30.08.2018