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Bibliographische Angaben zur Publikation
BTHG und Co. - Umsetzung zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Quelle:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2018, Nummer 2, Seite 58, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579
Jahr:
2018
Abstract:
Die Einführung von § 32 SGB IX zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist für viele bereits ein Erfolg. Bislang sind rund 400 Beratungsstellen bewilligt worden. Diese sollen räumlich, telefonisch und barrierefrei erreichbar sein. Die Peer-Beratung soll besonders unterstützt werden. Es gibt allerdings nur drei Stellen pro Beratungsstelle. Die Unabhängigkeit der Beratung im Bereich der Leistungserbringung soll durch die Antragsteller nachgewiesen werden.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
§ 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Homepage: https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...
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Referenznummer:
R/ZS0137/0056
Informationsstand: 27.08.2018