in Literatur blättern
- Detailansicht

Bibliographische Angaben zur Publikation
BTHG & Co. - Neustart der Diskussion: Wer ist ab 2023 leistungsberechtigt in der Eingliederungshilfe?
Der Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen von Artikel 25a, § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023)
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Quelle:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2018, Nummer 4, Seite 167-168, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579
Jahr:
2018
Abstract:
§ 99 SGB IX, Artikel 25a (BTHG), soll ab dem Jahr 2023 regeln, wer künftig Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe erhält und wer nicht. Somit sieht der Paragraf im Wesentlichen vor, dass Eingliederungshilfe an Personen zu leisten ist, die im erheblichen Maße in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Dies liegt vor, wenn die Ausführung von Aktivitäten in einer größeren Anzahl der neun Lebensbereiche der ICF nicht ohne personelle oder technische Unterstützung möglich ist.
Der Beitrag gibt hierzu weitere Informationen, indem er die Kernpunkte des Abschlussberichts zu den rechtlichen Wirkungen von § 99 SGB IX, Artikel 25a, darstellt.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Abschlussbericht /
- Anspruch /
- Behindertenpolitik /
- Bundesteilhabegesetz /
- Definition /
- Deutschland /
- Diskussion /
- Eingliederungshilfe /
- ICF /
- ICF-Deutsch /
- Leistungen der Eingliederungshilfe /
- Leistungsberechtigte /
- Mensch mit Behinderung /
- Politik /
- Reform /
- SGB IX /
- Soziale Teilhabe /
- Sozialpolitik /
- Teilhabe /
- Teilhabestörung /
- Umsetzung /
- Zugangsvoraussetzung
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Homepage: https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...
Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Bibliotheken, die Herausgeber, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.
Referenznummer:
R/ZS0137/0058
Informationsstand: 06.03.2019