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Bibliographische Angaben zur Publikation
Anspruchsgrundlage für Unterstützte Beschäftigung im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geplant
Bundesarbeitsministerium stellt Eckpunkte Unterstützte Beschäftigung zur Diskussion
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Quelle:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2007, Nummer 3, Seite 13-16, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579
Jahr:
2007
Abstract:
Die Unterstützte Beschäftigung setzt an der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen an, die sich für eine Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt außerhalb besonderer Werkstätten ausspricht. Sie soll individuelle berufspraktische Qualifizierung und Betreuung umfassen, die es dem behinderten Menschen ermöglicht sich auf einen für ihn gesuchten Beruf vorzubereiten und zu qualifizieren. Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung sollen insbesondere durch Integrationsfachdienste erbracht werden, ohne dass die Leistungserbringung auf diese zu beschränken ist.
Diese Förderungsmaßnahme richtet sich vor allem an behinderte oder schwerbehinderte Menschen im besonderen an Schulabgänger, die Unterstützung benötigen, um in oder wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt eintreten zu können. Dabei wird daraufhin gearbeitet, dass der behinderte Mensch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages möglichst ohne Unterstützung auskommt, da die Förderung nicht langfristig ausgelegt und auf zwei Jahre begrenzt ist.
Während der Maßnahme erhalten die Teilnehmer ein Ausbildungsgeld und sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Dafür kommen die Leistungsträger, in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit oder je nach Einzelfall die Rentenversicherung auf.
Der Autor sieht in dieser Maßnahme erheblichen Klärungbedarf, da die vorgestellte Konzeption, im Hinblick auf ihre Zielgruppe, die Leistungsinhalte, die Kostenträger sowie die Maßnahmendauer sehr stark begrenzt ist. Lösungsansätze sieht er in der Erarbeitung eines umfassenden Ansatzes zur Entwicklung und Verzahnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unabhängig davon, ob diese in der Form der Sachleistung oder des Persönlichen Budgets erbracht werden.
Er begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits vorgenommene Einbindung von Interessenverbänden bei der Erarbeitung eines neuen Fördertatbestandes.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Homepage: https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...
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Referenznummer:
R/ZS0137/6333
Informationsstand: 19.11.2007