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Bibliographische Angaben zur Publikation
Das Diskriminierungsverbot und die angemessenen Vorkehrungen in der Behindertenrechtskonvention
Stellenwert für die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der in der Behindertenrechtskonvention geregelten Rechte
Autor/in:
Herausgeber/in:
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Quelle:
Rechtsdienst der Lebenshilfe, 2012, Nummer 1, Seite 1-3, Marburg: Lebenshilfe-Verlag, ISSN: 0944-5579
Jahr:
2012
Link(s):
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Abstract:
Der Autor geht wesentlichen Fragen der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Bezug auf die Gleichheit behinderter und nicht behinderter Menschen vor dem Gesetz nach, zum Beispiel ob es eine Gleichheit der Behindertenrechtskonvention gibt, die sich von der Gleichheit des deutschen Rechts unterscheidet und welche Bedeutung ein Gleichheitskonzept der Behindertenrechtskonvention für deutsche Gerichte und Behörden hat.
Er kommt zu dem Schluss, dass ein Diskriminierungsschutz alleine kein guter Ersatz für soziale Leistungen, die eine chancengleiche Gesellschaft gestalten, ist. Andererseits sind fürsorgliche soziale Leistungen kein Ersatz für Gleichbehandlung und angemessene Vorkehrung im Einzelfall. Benachteiligungsverbot und Behindertenrechtskonvention sind insoweit kein Paradigmenwechsel vom sozialrechtlichen zum individualrechtlichen Ansatz, sondern Instrumente, um menschliche Vielfalt individuell und sozial angemessen zu behandeln.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Angemessene Vorkehrungen /
- Antidiskriminierung /
- Behindertenrechtskonvention /
- Benachteiligungsverbot /
- Deutschland /
- Diskriminierungsverbot /
- Diskussion /
- Gesetz /
- Gesetzesumsetzung /
- Gleichbehandlung /
- Gleichheitsgrundsatz /
- Grundgesetz /
- Menschenrecht /
- Mensch mit Behinderung /
- Recht /
- Stellenwert /
- Umsetzung /
- UN-Konvention
Informationen in der ICF:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) | REHADAT-Recht
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag / Online-Publikation
Bezugsmöglichkeit:
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Homepage: https://www.lebenshilfe.de/informieren/publikationen/rechtsd...
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Referenznummer:
R/ZS0137/9080
Informationsstand: 26.04.2012