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Bibliographische Angaben zur Publikation
Wege ins Arbeitsleben
Berufliche Integration von jungen Menschen mit Epilepsie: Betroffene sollten bestimmte Voraussetzungen berücksichtigen
Autor/in:
Petring, G.
Herausgeber/in:
Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
Quelle:
Einfälle, 2007, 26. Jahrgang (Nummer 102), Seite 16-17, Berlin: einfälle, ISSN: 0177-2716
Jahr:
2007
Abstract:
Spätestens im letzten Schuljahr müssen sich Schüler der Oberstufe bei der Berufswahl für eine Tätigkeit entscheiden. Für Absolventen, die an Epilepsie leiden, stellen sich in diesem Zusammenhang zusätzliche Fragen, die oft nicht sachgerecht beantwortet werden können, so zum Beispiel, ob der favorisierte Beruf der geeignete ist. Weiterhin besteht oft die Sicherheit, ob und wenn ja, in welcher Form die Erkrankung in einem Bewerbungsverfahren anzugeben ist.
In dem Artikel werden Hinweise im Hinblick auf die eigene Situation und eine angemessene Vorangehensweise bei der Orientierung gegeben. So sollten Betroffene vor dem Start ins Berufsleben Anfallskontrolle und Freiheit von Nebenwirkungen erreicht haben, denn sie können gegebenenfalls die Chancen auf einen Beruf verbessern. Außerdem sollte ein Neurologe mit Epilepsie-Erfahrung hinzugezogen werden. Oftmals bestehen neben der Epilepsie weitere Erkrankungen, die für die Berufswahl bedeutsamer als die Epilepsie sein können und auch bei Behandlung weiter bestehen können. Diese sollten vor der Berufswahl abgeklärt werden.
Für die Vermittlung von Arbeitsplätzen sind die örtlichen Agenturen für Arbeit zuständig. Für Bewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen steht neben den Berufsberatern der arbeitsmedizinische Dienst. Bei Epilepsiekranken benötigt der Berufsberater genaue Informationen, um sich ein Bild davon zu machen, ob im favorisierten Beruf eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder nicht. Bei jungen Erwachsenen, die noch nicht länger als zwei Jahre anfallsfrei sind, stellt sich häufig die Frage, ob die Erstellung einer Empfehlung und anschließende Qualifizierung zusätzliche Maßnahmen der beruflichen Förderung erfordern. Auch für Absolventen, die das Studium an einer Universität aufnehmen wollen, gelten die gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen. Gegebenenfalls können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Einfälle - Mitgliederzeitschrift der Deutschen Epilepsievereinigung
Homepage: https://www.epilepsie-vereinigung.de/wir/mitgliederzeitschri...
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Referenznummer:
R/ZS0148/6241
Informationsstand: 17.09.2007