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Bibliographische Angaben zur Publikation
Ist eine geschlechtsspezifische Leistungsbeurteilung erforderlich?
Aus fachärztlich-internistischer Sicht
Autor/in:
Herausgeber/in:
k. A.
Quelle:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach), 2005, 101. Jahrgang (Heft 3), Seite 91-93, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0025-8490
Jahr:
2005
Abstract:
In den für die Bereiche Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht geltenden Anhaltspunkten* sind aber nur beiden Geschlechtern gemeinsame absolute Belastungsgrenzen bei der Beurteilung von Herzerkrankungen festgelegt.
Für die gleiche sozialmedizinische Bewertung scheint deshalb bei Männern im Prinzip eine höhere prozentuale Einschränkung bezogen auf den geschlechtsspezifischen Normalwert gefordert zu werden.
Dieser grundsätzlich richtige Einwand muss jedoch im Kontext einer Reihe weiterer Faktoren gesehen werden, die die rein numerische ergometrische Leistungsfähigkeit in der Begutachtungssituation oft erheblich stärker beeinflussen als der Geschlechtsunterschied per se.
Bei realistischer Betrachtung der zahlreichen Einflussgrößen kann somit aus der bisher fehlenden geschlechtsspezifischen Definition der Schwellenwerte keine relevante Ungleichbehandlung abgeleitet werden.
Anmerkung:
Weitere Informationen:
Schlagworte:
Informationen in der ICF:
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Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Der Medizinische Sachverständige (MedSach)
Homepage: https://www.medsach.de
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Referenznummer:
R/ZS0151/0149A
Informationsstand: 13.06.2005