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Bibliographische Angaben zur Publikation
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Autor/in:
Herausgeber/in:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Quelle:
Arbeit und Gesundheit, 2014, 65. Jahrgang (Heft 4), Seite 22-23, Wiesbaden: Universum, ISSN: 2191-0502
Jahr:
2014
Abstract:
Seit zehn Jahren sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten eine Betriebliche Wiedereingliederung zu ermöglichen, sofern diese länger als sechs Wochen im Jahr krank waren. In Sachen Versicherungsschutz müssen die Betroffenen dabei keine Abstriche machen.
Weitere Informationen:
Schlagworte:
- Arbeitgeberpflicht /
- Arbeitnehmer /
- Arbeitnehmerrecht /
- Arbeitsplatzerhalt /
- Arbeitsplatzgestaltung /
- Arbeitsrecht /
- Arbeitsunfähigkeit /
- Beratung /
- Berufliche Rehabilitation /
- Betrieb /
- Betriebliche Rehabilitation /
- Betriebliches Eingliederungsmanagement /
- Betriebspraxis /
- Deutschland /
- Hilfe /
- Konzept /
- Krankheit /
- Kündigungsschutz /
- Langzeitarbeitsunfähigkeit /
- Maßnahme /
- Mitarbeiter /
- Pflicht /
- Recht /
- Rehabilitation /
- Stufenweise Wiedereingliederung /
- Unfallversicherung /
- Verfahren
Informationen in der ICF:
Dokumentart:
Zeitschriftenbeitrag
Bezugsmöglichkeit:
Arbeit & Gesundheit - Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte
Homepage: https://aug.dguv.de/magazin-ausgaben/
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Referenznummer:
R/ZS0174/0014
Informationsstand: 01.09.2014